Widmer Hans · Nationalrat · 2003-06-13
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-13
Wortprotokoll
Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt die Minderheit I (Rossini).
1. Dafür spricht zuerst einmal ein verfassungspolitisches Argument. Wir sollten hier Verfassungsrecht setzen und uns für die heutige und die spätere Gesetzgebung den nötigen Spielraum verschaffen. Das Bildungssystem entwickelt sich. Wir sollten deshalb nicht von vornherein die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes auf die Tertiärstufe einschränken.
2. Dieses Argument resultiert aus der Sache selbst: Ausbildungsbeihilfen werden bezahlt, wenn die eigenen Mittel begrenzt und die Kosten der Ausbildung hoch sind. Die Kosten sind aber speziell bei auswärtigen Ausbildungen hoch. Dann nämlich kommen Stipendien häufiger und stärker zum Tragen. Man kann also nicht argumentieren, die Kantone müssten vor allem bei der Ausgestaltung der Stipendien den spezifischen Lebenskosten in ihrem eigenen Gebiet Rechnung tragen. Gerade bei Ausbildungsorten ausserhalb des eigenen Kantons kommen die Stipendien zum Tragen. Dies spricht für eine gesamtschweizerische Harmonisierung auf allen Stufen. Wir sind immer mehr der Bildungsplatz Schweiz, und Herr Staatssekretär Kleiber macht seine ganze Gesetzgebung im Hinblick darauf, dass die Mobilität auf allen Stufen grösser werden muss. Wir sind nicht mehr - auch nicht im Hochschulbereich, selbst im Berufsbildungsbereich nicht - einfach auf den Kanton begrenzt. Denken Sie daran, das ist zukunftsträchtig, was wir hier machen!
3. Für den Antrag der Minderheit I spricht aber auch die Idee einer systematischen Kompetenzverteilung. Die Kompetenzen des Bundes umfassen mit der Berufsbildung quantitativ sogar den grösseren Teil der ganzen Sekundarstufe II. Ausbildungsbeihilfen und Ausgestaltung der Bildungsinstitutionen sind eben die zwei Seiten einer einzigen Medaille, Herr [PAGE 997] Bundesrat. Es ist irgendwie seltsam, wenn man dem Bund die Kompetenz für die Vorderseite gibt, ihm aber strikt untersagt, etwas zur Rückseite zu sagen.
Sie sind doch nicht masochistisch veranlagt. Entweder haben Sie da eine Bezahlungsaufgabe, und dann haben Sie auf der Rückseite auch etwas zu sagen, oder ich komme zum Schluss, dass Sie sich selbst kasteien. Das ist doch nicht sehr anständig und auch nicht sehr würdig! Es ist irgendwie wirklich seltsam, dass man dem Bund die Kompetenz für die Vorderseite gibt, ihm aber strikt untersagt, etwas - ich wiederhole es - zur Rückseite der Medaille zu sagen.
Wir haben im Berufsbildungsgesetz alles getan, damit Kantone Ausbildungsgänge zusammenlegen, und damit wird natürlich die ganze Geschichte regionalisiert, nicht mehr kantonalisiert - da brauchen wir die Harmonisierung. Das bedingt für die Auszubildenden unter Umständen Kosten für Reise und auswärtigen Aufenthalt. Mit dem NFA versuchen wir doch gerade, eine Symmetrie zwischen der Kompetenz zu einer Gesetzgebung und der Finanzierung der Kosten dieser Gesetzgebung herzustellen. Das tun wir mit dem Vorschlag des Bundesrates nicht.
Weil diese Symmetrie durch die Lösung der Minderheit I hergestellt wird, empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit I (Rossini) zuzustimmen.