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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-06-13

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-13

Wortprotokoll

Der Bund ist seit 1912 in die amtliche Vermessung involviert. Im Zivilgesetzbuch heisst es, dass er in erster Linie die Kosten dieser amtlichen Vermessung trage, und daher wäre es an der Zeit, diese Funktion auch gesetzlich zu regeln. Ich glaube, man darf der Vermessungsdirektion zugute halten, dass sie das, was wir hier in der Neugestaltung des Finanzausgleichs vorsehen, nämlich die Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgrund von Leistungsvereinbarungen, schon ein Stück weit vorgezogen und in den letzten Jahren erheblichen Leerlauf abgestellt hat.

Herr Zuppiger, dass wir diese Sache regeln, muss ja nicht heissen, dass es nicht Sache des Parlamentes wäre, bei Budget- und Finanzplanvorgaben darüber zu wachen, dass sich der administrative Aufwand zur Wahrnehmung dieser Angelegenheiten in Grenzen hält. Natürlich ist es so, dass das Grundbuch vorab auf lokaler und regionaler Ebene in Anspruch genommen wird, und es wäre fatal, wenn dieser Weg über die Bundesverwaltung laufen würde. Das ist aber auch nicht die Absicht, und deshalb hat die Kommission den Antrag der Minderheit I mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt und den Eventualantrag der Minderheit II mit 11 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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