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Michel Matthias · Ständerat · 2024-12-11

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-11

Wortprotokoll

Wie schon erwähnt, war die vorhin geführte Diskussion eigentlich eine Vordiskussion zu meiner Motion, bei der es auch um das E-Collecting geht. Im Unterschied zur gutgeheissenen Motion Mühlemann geht es noch nicht um eine definitive Einführung oder um eine definitive gesetzliche Regelung, sondern darum, einen praktischen Versuchsbetrieb zu initiieren, um Erfahrungen und ausreichend Entscheidungsgrundlagen zu sammeln, die wir dann bei der Beratung der definitiven gesetzlichen Regelung verwenden können. Meine Motion bildet eigentlich eine Brücke zur Motion Mühlemann, oder man könnte auch sagen: Sie ist ein Booster, eine Beschleunigungsmotion. Das gibt es nicht nur im Energiebereich, sondern offenbar auch hier. Die Motion soll ermöglichen, dass wir uns bei der Beratung des Gesetzentwurfes nicht erst fragen müssen, ob es irgendwo Erfahrungen gibt, sondern dass wir diese eben schon haben.

Es ist eine schöne, aber vielleicht nicht ganz zufällige Koinzidenz, dass unser Rat gestern die letzten Differenzen beim E-ID-Gesetz bereinigt hat, bei dem nun die Schlussabstimmung ansteht, und wir gleichzeitig einen möglichen und beabsichtigten Einsatz der E-ID-Infrastruktur fürs E-Collecting beraten. In meiner Motion geht es eben darum, das zu verknüpfen, die E-ID-Infrastruktur für das Sammeln von Unterschriften zu nutzen. Die Identität der Unterschreibenden soll zweifelsfrei und einfach erkannt und überprüft werden können - das ist das Ziel.

Die in jüngerer Zeit vorgekommenen und vorhin kurz erwähnten bedauerlichen Missbräuche bei Unterschriftensammlungen hätte es für diese Motion nicht gebraucht, aber sie bestätigen, dass im heutigen System Sicherheitslücken bestehen. So kann meine Unterschrift - ich weiss nicht, wie es bei Ihnen ist - auf der Stadtgemeinde Zug nicht verifiziert werden. Man kann nur sagen, ob Herr Michel Wohnsitz in der Stadt Zug hat oder nicht. Ob ich unterschrieben habe oder nicht, kann die Gemeinde nicht erkennen.

Herr Mühlemann hat es gut geschildert: Das heutige System kennt auch viele Medienbrüche. Zum Teil werden Unterschriftenbögen digital hin und her geschickt. Zum Teil wird das Überprüfungsverfahren digital, zum Teil händisch gemacht. Es ist relativ kompliziert und fehleranfällig. Wir wollen also ein effizienteres und auch sichereres System.

Die E-ID-Infrastruktur steht nun nach Ablauf der Referendumsfrist gesetzgeberisch zur Verfügung. Die Bundeskanzlei und der Bundesrat haben gesagt, schon ab dem nächsten Jahr gebe es Testmöglichkeiten. Eine Anwendung ist im innovativen Kanton unseres Ständeratspräsidenten, im Kanton Appenzell Ausserrhoden, im Einsatz. Dort wird nämlich die E-ID für die Lernfahrausweise gebraucht. Wenn das geht, sollten wir sie auch testweise für die Unterschrift einsetzen können.

Der Bundeskanzler hat es gesagt, der erwähnte Bericht über das E-Collecting ist wirklich spannend. Die Auswirkung des [PAGE 1185] E-Collectings auf unser Verhalten als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, nicht nur auf die organisatorischen und technischen Abläufe, ist eigentlich eine Blackbox. Man weiss hier wenig. Es lohnt sich, diesen Bericht zu lesen. Er beleuchtet unter staats- und demokratiepolitischen, technischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekten wirklich das ganze Thema. Der Bericht ist die beste Begründung dafür, warum das E-Collecting in einem nächsten Schritt in einem begrenzten Umfang erprobt werden soll. Der Bericht ist eigentlich ein Rezeptbuch für alle zu beachtenden Punkte. Ich zitiere nur die Schlussfolgerung aus diesem Bericht: "Nach Auffassung des Bundesrates sollte deshalb in einem ersten Schritt ein Vorprojekt gestartet werden, das unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, interessierten Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Fachkreisen die Grundlagen für beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting ausarbeitet und in einem entsprechenden Umsetzungskonzept samt Rechtsgrundlage mündet." Das ist, was der Bundeskanzler vorhin schon ausgeführt hat. Ich kann dem voll zustimmen.

Ich möchte im Hinblick auf das Vorprojekt noch drei Punkte erwähnen:

1.[NB]Der Bundeskanzler hat es erwähnt, es geht jetzt nicht um eine totale Ablösung der Unterschriftensammlungen auf Papier, sondern es geht vorerst einmal um eine parallele und auch begrenzte Geschichte. Man könnte sagen, 10 oder maximal 20 Prozent der einzureichenden Unterschriften sollen digital erfasst werden. Ich würde aber empfehlen, das Vorprojekt schweizweit durchzuführen und nicht einfach zu sagen, wir machen das einfach in einem Kanton, der Kanton St.[NB]Gallen führt ja einen Pilotversuch durch. Der Test sollte schweizweit in einem begrenzten Umfang durchgeführt werden.

2.[NB]Es wird noch ein wenig rechtlich. Die Frage ist: Gibt es heute eine Rechtsgrundlage für einen solchen Versuch? In der Motion habe ich das Bundesgesetz über die politischen Rechte erwähnt. Ich glaube, das ist nicht die korrekte Grundlage. Es gibt eine bessere: Artikel 15 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz liefert die rechtliche Grundlage für diesen Versuch. Der Bundesrat äussert sich in seinem Bericht hierzu etwas vorsichtiger. Er sagt: "Ja, aber beim E-Collecting gibt es auch eine staatspolitische Bedeutung, wir brauchen dafür noch eine neue Rechtsgrundlage." Ich bezweifle, ob es diese wirklich braucht. Wenn wir wirklich beschleunigen wollen, dann stützen wir uns doch auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen. Ich bitte den Bundesrat, das vielleicht nochmals zu überprüfen.

3.[NB]Last, but not least wünsche ich mir - und der Bundeskanzler hat das eben bestätigt -, dass Sie das vorhandene Know-how mit einbeziehen. Das ist wirklich toll in der Schweiz: Wir haben in den Gemeinden, in den Kantonen, in der Zivilgesellschaft und in der Wissenschaft derart viel Know-how für die praktische Umsetzung genauso wie theoretisches Know-how. Es ist ein grosser Wunsch, dass Sie dieses Know-how in das Vorprojekt mit einbeziehen.

Abschliessend möchte ich dem Bundesrat und dem Bundeskanzler danken für die offene und befürwortende Haltung, für den erwähnten guten Bericht und dafür, dass jetzt ein Vorprojekt in Auftrag gegeben worden ist.

Ich nenne noch einen Aspekt: Ich glaube, dieses Vorprojekt wird weit über das Thema Unterschriftensammlung hinaus Nutzen stiften, zum Beispiel für die Frage, wie die E-ID als Identifikator eingesetzt werden kann, also nicht nur für Identitätsausweise, sondern auch für Willensbezeugungen respektive Unterschriften, und ob man digitale Unterschriften für öffentliche und private Zwecke damit verbinden muss. Es geht schliesslich um Grundanliegen wie die zuverlässige Identifikation von Personen und irgendwann vielleicht auch von Unternehmen; es geht um die Authentizität von Daten und Willensäusserungen; es geht um den Datenschutz. Wo, wenn nicht in unserem Land, werden solche Anliegen umgesetzt? Wir haben Know-how in demokratischen Prozessen, ein Verständnis für hohe Sicherheitsstandards und den Anspruch, Innovationsweltmeister zu bleiben.