Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-13
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-13
Wortprotokoll
Die Buchstaben b und bbis von Artikel 86 Absatz 3 beziehen sich auf die neue Lösung im Agglomerationsverkehr, wo es in der Tat, wie Herr Vollmer gesagt hat, um Programme geht; gleichzeitig zieht sich der Bund aus der Finanzierung von Einzelprojekten der Verkehrstrennung ausserhalb der Agglomerationen zurück.
Zu den Minderheiten: Herr Vollmer und Herr Fehr Hans-Jürg haben angedeutet, dass sich der Bund bereits beim Sparprogramm 1998, im so genannten Stabilisierungsprogramm, zurückgezogen hat, und zwar auf Vorschlag der Kantone. Der Bund hat damals andere Vorschläge für die Aufgabenteilung gemacht. Sie wissen, dass sich die Kantone mit rund einem Viertel, mit etwa 500 Millionen Franken, an diesem Programm beteiligt haben. Wir hatten einen Vorschlag gemacht, aber die Kantone lehnten das ab und schlugen ein Bündel von Massnahmen vor, das zu übernehmen sie bereit waren. Die Verkehrstrennungsmassnahmen - sprich die Niveauübergänge - sind eine davon.
Wir sollten das jetzt nicht wieder zurücknehmen. Wenn Sie die gesamte Finanzlage anschauen, sind die Kantone im Mittel besser dran als der Bund; sie haben in der Zwischenzeit auch viel mehr von der Nationalbank bekommen. Sie hören das nicht so gerne, aber es ist so. Sie sind weniger verschuldet, hatten zum Teil Überschüsse. Ich bin mir natürlich bewusst, dass einzelne Kantone grosse Probleme haben, aber im Mittel geht es ihnen nicht allzu schlecht, wie übrigens den Kommunen auch. Deshalb ist es ihnen - auch aufgrund ihrer Kenntnis der lokalen Gegebenheiten - zuzumuten, solche Sanierungen durchzuführen. Hier muss halt die kantonale Politik funktionieren. Es geht um Beträge, die gesamthaft gesehen nicht allzu riesig sind. Ich akzeptiere nicht, dass ein Kanton sagt, er saniere einen gefährlichen Übergang nicht, weil er das Geld dafür nicht habe.
Ich komme zum Wichtigeren. Herr Vollmer hat darauf hingewiesen, dass von Ihrer Kommission eine neue Formulierung gefunden worden ist, nämlich "Verkehrsinfrastruktur" und nicht mehr "Verbesserung des Agglomerationsverkehrs", wie der Ständerat sagte. Ich halte nicht an der Formulierung des Ständerates fest, weil genau das, was jetzt klar gesagt wird, auch von uns immer gemeint war und eigentlich aus der Botschaft hervorgehen müsste. Selbstverständlich sind darunter nicht nur Strassen zu subsumieren, sondern es ist ein Gesamtsystem; da haben Sie völlig Recht. Ich kann das hier nur bestätigen, aber ich möchte hier auch klar sagen, dass der Bund nicht die Absicht hat, den Betrieb zu subventionieren. Hier müssen wir eben einen Unterschied machen.
Um noch einmal auf den Antrag der Minderheit I (Fehr Hans-Jürg) zurückzukommen: Wir wollen eben nicht mehr Einzelmassnahmen, sondern kohärente Programme mit dem klaren Ziel einer Verbesserung der gesamten Verkehrsinfrastruktur finanzieren.
Es ist auch lange darüber diskutiert worden, welche Agglomerationen hier unterstützt werden sollen. Das können gemäss der Definition des Bundesamtes für Statistik natürlich nicht alle sein, sondern es geht vor allem darum, dort zu investieren, wo eben die grossen Verkehrsprobleme sind, und das sind natürlich in erster Linie die grossen Agglomerationen von nationaler und internationaler Bedeutung. Die Ausführungsgesetzgebung wird dann Näheres dazu sagen.
Wir empfehlen Ihnen nun auch, die beiden Minderheitsanträge II und III abzulehnen, obschon eine 30er-Zone mich als Fahrradfahrer nicht so stören würde, auch wenn man mit einem Rad, wie ich es normalerweise fahre - sofern ich nicht fliege -, Mühe hat, nur 30 Stundenkilometer zu fahren, aber immerhin! Wir möchten Sie bitten, hier nicht noch [PAGE 1004] besondere Zusätze hineinzutun und einzelne Beurteilungskriterien speziell herauszuheben, sonst müsste man sich die Frage stellen, ob nicht noch andere Kriterien herauszuheben wären.
Wir sind der Meinung, dass ohnehin ausgewogene Gesamtlösungen angestrebt werden müssen, die u. a. auch dem Gebot der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Die Kantone müssen dann Agglomerationsprogramme ausarbeiten, und daraus muss hervorgehen, wie eine koordinierte Verkehrspolitik und -entwicklung auszusehen hat. Diese Programme sind ja gerade das Instrument, mit dem eben die Abstimmung zwischen Verkehr, Siedlungsschwerpunkten und auch Umwelt vorgenommen werden kann. Der Bund wird also eine relativ grosse Hürde setzen. In diesem Sinne meinen wir, es sei auch gar nicht nötig, hier Ergänzungen anzubringen.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitte, in all diesen Bereichen den Anträgen Ihrer Mehrheit zuzustimmen.