Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2024-12-11
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit Würth, Absatz 4 zu streichen. Es ist wirklich schwer zu verstehen, dass Personen, die an und für sich Zeit aufwenden könnten, die Zeit für die Betreuung haben, eine Betreuungszulage bekommen sollen. Man muss ja eigentlich nur den Begriff oder die Intention der Betreuungszulage verinnerlichen. Bei der Betreuungszulage erhalte ich eine staatliche Leistung, damit ich meinen Beruf ausüben kann und damit ich diesen Beruf mit der Familienarbeit vereinbaren kann. Wenn nun aber jemand eben nicht erwerbstätig ist oder wenn jemand arbeitslos ist, dann ist es doch nichts als logisch, dass der Anspruch auf eine solche staatliche Leistung erlischt. Das ist die Logik aus Sicht der Minderheit, denn genau in diesem Fall habe ich ja die zeitliche Kapazität, um die Betreuungsleistung zu erbringen. Es ist einfach unlogisch, wenn wir die Betreuungszulage in diesem Fall aufnehmen.
Es ist so, wie es der Kommissionssprecher beim Eintretensvotum vergangene Woche schon gesagt hat: Wir würden auch mit der Betreuungszulage wieder eine Büchse öffnen, ähnlich wie man das im Pflegebereich, wir haben das Beispiel mehrfach gehört, bei der Unterstützung von betreuenden Angehörigen gemacht hat - also wieder ein neuer Subventionstatbestand, bei dem nicht absehbar ist, welche Folgen, insbesondere welche finanziellen Folgen, dieser Tatbestand hätte. Das Parlament würde aus meiner Sicht auch die Grenze der Aufgabenteilung zwischen Familie und Staat weiter verschieben. Übrigens ist es ja vielleicht auch ein Anreiz, schneller Arbeit zu suchen, wenn man nicht noch Betreuungszulagen bekommt. Mit anderen Worten: Wenn man[NB]mit[NB]diesem[NB]Gesetz[NB]schon[NB]das[NB]Ziel verfolgt, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, dann sind Betreuungszulagen für Nichterwerbstätige, für Arbeitslose eigentlich kontraproduktiv.
Bitte stimmen Sie dafür, diesen Absatz zu streichen.