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Goll Christine · Nationalrat · 2003-06-13

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II und lehnt den Antrag der Minderheit I ab.

Im Verlauf der bisherigen Debatte wurde unserer Seite immer wieder vorgeworfen, wir seien nur misstrauisch, wir hätten kein Vertrauen zu den Kantonen. Ich muss Ihnen hier einfach sagen: Es geht nicht um irgendwelche gefühlsmässigen Stimmungen, sondern es geht um einen nüchternen Blick auf die heutige sozialpolitische Realität, wie sie sich in diesem Lande, insbesondere in den Kantonen, präsentiert. Da muss ich Ihnen einfach sagen, dass die Finanz- und vor allem die Sparpolitik der Kantone sehr kurzfristig orientiert ist und auch keine Rücksicht auf die sozialen Notwendigkeiten in den Kantonen nimmt. [PAGE 1006]

Ich möchte drei aktuelle Beispiele erwähnen: Sie kennen alle das Beispiel der individuellen Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen, die wir auch den Kantonen überlassen, und Sie wissen alle, dass unter deren Sparpolitik die Einkommensschwächsten in den letzten Jahren um Milliardenbeträge geprellt worden sind.

Ein zweites Beispiel: Der Bund hat vor nicht allzu langer Zeit beschlossen, sich aus der Finanzierung der Institutionen im Bereich der Suchttherapie zurückzuziehen, und er hat die Kantone auch aufgefordert, diese Aufgaben zu übernehmen. Was passiert? Im Moment werden praktisch täglich solche Institutionen in den Kantonen geschlossen, weil die Kantone - orientiert an ihrer kurzfristigen Sparpolitik - eben nicht bereit sind, diese notwendigen Einrichtungen zu tragen.

Ein drittes Beispiel, das eben auch nüchtern die sozialpolitische Realität aufzeigt, ist das Sparpaket, das die Regierung des Kantons Zürich kürzlich präsentiert hat, mit massiven Einschnitten in den Bereichen Bildung und Gesundheit und vor allem eben auch im Sozialbereich. Das hat in unserem Kanton sogar dazu geführt, dass die Stadtregierung sich wehren und vor allem darauf hinweisen muss, dass eine solche kurzfristig orientierte und einseitig auf den Sozialbereich fokussierte Sparpolitik letztlich nur zu einer Abschiebung der Folgekosten an die Gemeinden führt und dass dann eben genau solche Gemeinden mit Zentrumsfunktionen - wie Städte - überbelastet sind.

Beim Antrag der Minderheit II geht es ja um die Frage, wer für die Eingliederung Invalider zuständig sein soll. Heute ist es so, dass der Bund für die Integration von Menschen mit Behinderungen verantwortlich ist. Wir fordern, dass er auch in Zukunft in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Integration von Menschen mit Behinderungen zumindest mitverantwortlich sein soll. Das ist insbesondere auch aufgrund zweier Gesetze gerechtfertigt: auf Bundesebene aufgrund des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes, das wir bereits einmal angesprochen haben, vor allem aber aufgrund der Invalidenversicherungsgesetzgebung. Wenn Sie dieser Verfassungsänderung zustimmen und den Antrag der Minderheit II ablehnen, dann schaffen Sie letztlich auch das Prinzip "Eingliederung vor Rente" ab, also das Grundprinzip, das wir in der IV-Gesetzgebung drin haben.

Was sind unsere Anliegen beim Antrag der Minderheit II? Wir wollen Kontrolle statt Intransparenz. Wir wollen Qualitätssicherung statt aufgeblähte Bürokratie und letztlich Mehrkosten. Wir wollen klar definierte Rechtsansprüche statt Rechtsungleichheiten für die Betroffenen und ihr soziales Umfeld.

Herr Bundesrat Villiger, Sie haben in den Kommissionsberatungen auch gesagt, dass der soziale Bereich in dieser Vorlage ein sensibler Bereich sei, dass er vertieft geprüft werden müsse. Wir haben das immer wieder bestätigt und auch verlangt, dass diese Detailfragen in einer Subkommission seriös geprüft werden. Das wurde nicht gemacht. Was gemacht wurde, ist, dass wir ein Hearing durchgeführt haben. Nur: Im Rahmen dieses Hearings war es einfach so, dass die Kritik aus der Praxis zwar angehört wurde, aber dass die Mehrheit der Kommission keine Antworten auf die Fragen und Bedenken der Fachleute aus der Praxis geliefert hat. Das zeigt auch, dass die Auswirkungen, die in Bezug auf diese Verfassungsänderungen im sozialen Bereich anfallen werden, letztlich nicht seriös und umfassend geprüft wurden.