Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-15
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Artikel 92 kann aufgehoben werden, da die Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer, gestützt auf Artikel 115 der neuen Bundesverfassung, im Bundesgesetz über die Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer (ASFG) geregelt werden. Seit dem 1. Januar 1995 sind zudem interne Richtlinien zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Als Vorlage dienen die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe für die Bemessung der Sozialhilfe. Leistungen, die aufgrund des ASFG gewährt werden, unterliegen denselben Prinzipien wie die Leistungen der schweizerischen Sozialhilfe. Die Anwendung erfolgt also auch hier analog zu den schweizerischen Prinzipien zur Leistung von Sozialhilfe.