Amherd Viola · Bundesrat · 2024-12-12
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-12-12
Wortprotokoll
Am 24.[NB]Juni 2024 hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates die Motion 24.3810, "Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen", eingereicht. Gefordert wird, dass die Sicherheit digitaler Produkte künftig genauer untersucht wird. Der Ständerat hat die Motion am 18.[NB]September 2024 angenommen. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die Motion am 21.[NB]Oktober 2024 diskutiert und empfiehlt sie ebenfalls zur Annahme.
Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem parlamentarischen Vorstoss Cybersicherheitsprüfungen gefordert werden. Bereits 2019 wurde der Bundesrat gefragt, ob er eine Prüfstelle für digitale Produkte aufbauen werde. Vor zwei Jahren haben Sie die Motion zur Unterstützung des Testinstituts in Zug diskutiert; sie wurde vom Ständerat schliesslich abgelehnt. Der Bundesrat befürwortet die Förderung von Prüfungen der Cybersicherheit seit je. Es ist unbestritten, dass wir genauer hinschauen müssen, welche Sicherheit die digitalen Produkte bieten oder eben nicht bieten. Mit der bevorstehenden Umsetzung des Cyber Resilience Act durch die EU ist die Frage noch wichtiger geworden. Diese Verordnung wurde am 10.[NB]Oktober 2024 von der EU beschlossen und soll bis 2027 umgesetzt werden. Sie wird von den Herstellern von Produkten mit digitalen Komponenten Nachweise zur Sicherheit verlangen. In diesem Kontext ist es umso wichtiger, dass sich die Schweiz dieser Frage auch annimmt.
Wie können wir unseren Unternehmen die Möglichkeit bieten, solche Nachweise in der Schweiz zu erbringen? Ein erster Schritt dazu ist es, festzulegen, wer wann welche Produkte prüft. Die Umsetzung der Motion kann Antworten dazu liefern. Während es viele Argumente für die Stärkung und für Prüfungen der Cybersicherheit in der Schweiz gibt, ist es weniger klar, wie das finanziert werden soll. Darin liegt für uns auch der kritische Punkt der Motion. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat verdeutlicht, dass seine Bereitschaft zur Annahme der Motion nicht bedeutet, dass der Bund die Finanzierung der Prüfungen übernimmt. Die Prüfungen sollen durch die Bedarfsträger finanziert werden. Es ist uns wichtig, zu betonen, dass wir durch die Umsetzung der Motion keine neuen Subventionen schaffen wollen.
Ich bitte Sie, die Motion gemäss diesen Ausführungen anzunehmen. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der Motion mehrere heikle Fragen aufwerfen wird, insbesondere bei der Frage nach der Finanzierung. Der Bundesrat ist jedoch davon überzeugt, dass es für die Cybersicherheit der Schweiz wichtig ist, dass wir uns mit der Frage der Cybersicherheitsprüfung von Produkten befassen und aufzeigen, wie wir diesbezüglich vorgehen wollen.