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Barandun Nicole · Nationalrat · 2024-12-12

Barandun Nicole · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-12

Wortprotokoll

Beim Beitritt der Schweiz zur European Sky Shield Initiative geht es um die Beteiligung an einem Beschaffungsprojekt, und zwar im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung. In dieser Initiative kommen verschiedene europäische Länder zusammen. Wie bereits ausgeführt, wurde sie von Deutschland initiiert, also von einem unserer nächsten europäischen Partner. Zahlreiche Nachbarländer in Europa nehmen teil. Es geht darum, auch das wurde schon ausgeführt, die Kräfte im Rahmen der Beschaffung in diesem Bereich zu bündeln, bessere Konditionen auszuhandeln und die Logistik zu verbessern. Die Nachfrage nach Rüstungsgütern ist aufgrund der angespannten geopolitischen Lage gross, und entsprechend erhöhen sich die Beschaffungskosten und auch die Lieferzeiten. Die Plattform bietet weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit an, die bei Bedarf genützt werden können, aber nicht genützt werden müssen. Es geht hier z.[NB]B. um Logistik, Ausbildung oder einen betrieblichen Informationsaustausch.

Die genannten Vorbehalte eines Teils der Kommission kann meine Minderheit nicht nachvollziehen. Kein Land, welches an diesem Beschaffungsprojekt teilnimmt, ist in einen internationalen Konflikt verwickelt. Wir reden von Ländern wie Österreich, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Dänemark und weitere demokratische Staaten in Europa. Eine Bündelung der Kräfte innerhalb von Europa schafft zudem eine gewisse Unabhängigkeit von der Nato. Deshalb erachtet die Minderheit die Ausführungen zu den Bedenken, die die Nato betreffen, als völlig unbegründet. Es stellen sich auch keine neutralitätsrechtlichen Fragen. Trotzdem haben die Schweiz und Österreich vorsichtshalber entsprechende Vorbehalte angebracht. Sollten es die Umstände erfordern, kann sich die Schweiz jederzeit aus der Kooperation zurückziehen. Nutzen wir also die Vorteile, die uns dieses Abkommen bietet.

Für die Schweiz gestaltet sich die Beschaffung von Rüstungsmaterial zunehmend schwierig. Wir sind nicht bevorzugte Käufer, und wir sind auch ein kleiner Käufer. Eine Beschaffung in einem grösseren und koordinierten Rahmen drängt sich für eine Minderheit der Kommission auf. Das erlaubt uns auch, die finanziellen Mittel der Armee effizient einzusetzen. Es sollen Skaleneffekte genutzt werden können, und die Bedingungen für den Kauf, und das betrifft die Zeitachse und den Preis, sollen verbessert werden können. Selbstverständlich verbessert eine gebündelte Beschaffung auch die Interoperabilität. Eben erst haben wir darüber debattiert, dass wir die Verteidigungsfähigkeit stärken müssen, und wir haben die Mittel der Armee erhöht. Setzen wir diese auch zielgerichtet und effizient ein.

Der Beitritt zur European Sky Shield Initiative stellt eben keinen Beitritt zu einem völkerrechtlichen Vertrag dar, der durch das Parlament genehmigt werden müsste. Es handelt sich um eine reine Kooperations- und Partnerschaftsinitiative. Ein völkerrechtlicher Vertrag würde rechtlich bindende Verpflichtungen zwischen den teilnehmenden Staaten festlegen und bestimmte Rechte und Pflichte definieren. Das ist hier nicht der Fall. Mit der Unterzeichnung eröffnet sich der Schweiz eine Chance. Sie geht keine Verpflichtungen ein, weder finanziell noch in anderer Weise. Eine allfällige daraus resultierende Beschaffung unterliegt weiterhin der üblichen parlamentarischen Prozedur.

Die Kompetenzordnung ist klar. Der Bundesrat hat gestützt auf Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung in Verbindung mit Artikel 109 des Militärgesetzes in Rüstungskooperationen die alleinige Kompetenz, solche Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die APK und die SiK wurden konsultiert. Inhaltlich haben die beiden Kommissionen keine Vorbehalte angebracht.

Die linke Ratsseite hat in der vorherigen Debatte ausgeführt, dass wir uns an die Kompetenzordnung halten und die Büchse der Pandora nicht öffnen sollten, um Verträge der Konsultation oder der Genehmigung im Parlament zu unterziehen, die das nicht brauchen. Das gilt noch viel mehr hier bei diesem Vertrag. Hier liegt die alleinige Kompetenz beim Bundesrat.

Deshalb ersuchen wir Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen.

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