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Wicki Hans · Ständerat · 2024-12-12

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-12

Wortprotokoll

Am 8.[NB]September 2022 wurde die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht, welche die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung und die Abschaffung der Heiratsstrafe verlangt. Sie ist mit 112[NB]218 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Gemäss Artikel 100 des Parlamentsgesetzes hat das Parlament nach Einreichung einer Volksinitiative 30 Monate Zeit, um die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Im vorliegenden Fall würde die Frist bis zum 8.[NB]März 2025 laufen. Allerdings kann diese Frist gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr verlängert werden, falls ein Rat über einen Gegenentwurf oder über einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss fasst.

Genau diese Situation ist hier gegeben. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 21.[NB]Februar 2024, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen und stattdessen den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen. Anlässlich der vergangenen Herbstsession hat der Nationalrat über den indirekten Gegenvorschlag, den sogenannten Entwurf 2, beraten und diesen angenommen. In Bezug auf die Volksinitiative, den Entwurf 1, hat er hingegen beschlossen, die Beratung zu sistieren. Dementsprechend hat der Nationalrat die hier beantragte Fristverlängerung bereits angenommen.

Aufgrund dieser Ausgangslage beantragen wir ebenfalls, die Frist bis zum 8.[NB]März 2026 zu verlängern. Selbstverständlich soll aber die Beratung nicht auf die lange Bank geschoben [PAGE 1242] werden. Es ist vorgesehen, dass wir anlässlich der kommenden Frühjahrssession über den Entwurf 2 beraten werden; dies, weil die Schlussabstimmung zum Gegenvorschlag spätestens in der Sommersession 2025 erfolgen muss, damit noch genügend Zeit für die Beratung der Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative bleibt.