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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-16

Wortprotokoll

Mit der gemeinsamen Erklärung werden die gesetzlich vorgesehenen Verfahren und Kompetenzen nicht angepasst. Allfällige Anpassungen an den Bewilligungsverfahren sind weiterhin Sache des Gesetzgebers. Das Parlament hat von dieser Kompetenz bei den Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Gebrauch gemacht. Aktuell diskutiert das Parlament weitere Anpassungen an den Planungs- und Bewilligungsverfahren im Rahmen des sogenannten Beschleunigungserlasses, der morgen in zweiter Lesung im Ständerat behandelt wird. Die gemeinsame Erklärung kann die Zuständigkeit des Parlamentes nicht einschränken.