Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-06-04
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Ich werde es kurz machen, aber ich möchte doch noch einige Worte dazu sagen, insbesondere auch zum Votum von Herrn Frick. Gesellschaftspolitisch versuchen wir einen Eiertanz zwischen der gelebten und mengenmässig noch vorherrschenden traditionellen Aufgabenteilung der Ehen, die vor 1988 geschlossen wurden, und den heutigen Gegebenheiten, wo die Frauen heiraten und vielfach auch Kinder haben, ihre Arbeit aber meist, zumindest teilweise, weiterführen.
Nun bedarf es - das ist meine Meinung - der intellektuellen Redlichkeit: Entweder sagen wir den Leuten, dass wir die althergebrachten Lebensformen weiterhin als die gewünschten ansehen, und finanzieren sie entsprechend grosszügig, was mit Kosten verbunden ist, oder wir sagen eben deutlich, dass wir davon ausgehen, dass die Frauen und Männer nach der Heirat im Erwerbsleben bleiben. Wir müssen also schon heute bei entsprechenden Übergangsfristen Frauen und Männer, Verheiratete, Verwitwete, Geschiedene und Ledige in der AHV und im BVG gleich behandeln. Nur damit setzen wir das Eherecht von 1988 auch in der Sozialversicherung um. Konkret braucht die Angleichung der Witwenrente eine grosszügige Übergangsfrist, und das haben wir auch so vorgesehen; Sie haben es von der Kommissionssprecherin, Frau Spoerry, gehört. Ihren Anliegen, Herr Frick, haben wir damit, so meine ich, weitgehend Rechnung getragen.
Ich denke aber, dass die Angleichung nicht aufgeschoben werden darf, denn die junge heiratswillige Frau muss genau wissen, was sie dereinst erwartet, sollte sie Witwe werden. Nur so, aufgrund gesicherter Rahmenbedingungen, kann sie ihren individuellen Lebensentwurf festlegen. Es sind zudem alle flankierenden Massnahmen zu treffen, die dazu führen, dass die Verbindung von Erwerbstätigkeit und Mutterschaft ohne überdurchschnittliche Parforce-Leistung seitens der Mütter möglich ist. Auch hier sind wir ja nicht gerade auf guten Wegen, aber doch auf dem Weg dazu. Auch die moderne Altersvorsorge ist untrennbar an eine gesunde Alterspyramide, an eine gegenüber heute deutlich höhere Geburtenrate von 2,1 Prozent und an eine ausreichende Erwerbsquote von beiden Geschlechtern gebunden; davor dürfen wir die Augen einfach nicht verschliessen. Wir machen diese Revision - auch Herr Bundespräsident Couchepin hat dies heute schon einige Male erwähnt - nicht für diejenigen, die 2003 in Pension gehen, sondern für diejenigen, die 2003 in den Erwerbsprozess eingetreten sind.
Ich ersuche Sie daher dringend, der Mehrheit zuzustimmen.