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Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-16

Wortprotokoll

Die Schweiz braucht eine starke Industrie - wirtschaftlich, sicherheitspolitisch, aber auch gesellschaftlich-kulturell. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Die Schweiz hat hervorragende Rahmenbedingungen für die Industrie. Wir haben die Bildung und Forschung auf Topniveau mit dem dualen Bildungssystem als Basis. Die Schweiz ist stabil und sicher in jeder Beziehung. Das sind Topbedingungen, die aber auch etwas kosten. Zum Beispiel: teurer Schweizerfranken, hohe Löhne, hohe Verkehrsabgaben oder eben hohe Energiekosten.

Aber wo die Belastung unverhältnismässig wird, reagiert die Politik in der Regel flexibel, so auch bei den Stromkosten. Ich möchte Ihnen ganz kurz einige Zahlen unterbreiten. Ich[NB]tue[NB]das[NB]am[NB]Beispiel des Werkes Gerlafingen, das trifft aber auch auf die anderen Gesellschaften, die hier betroffen sind, zu.

Den stromintensiven Branchen wird der Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde für die Förderung der erneuerbaren Energien zurückerstattet. Kollege Bischof, es gibt keinen Netzzuschlag für die stromintensiven Branchen. Stahl Gerlafingen hat deshalb bei Normalbetrieb jährlich 8 bis 8,4 Millionen Franken Rückerstattung erhalten. Zudem sinkt - und das ist wesentlich - der Stromreserve-Netzzuschlag von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde auf 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Ab 2025 wird Stahl Gerlafingen damit um weitere 3,5 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Mit der geplanten Stromreservegesetzgebung fällt für die stromintensiven Unternehmen zudem der Reservezuschlag ab 2026 vollständig weg. Das wird Stahl Gerlafingen ab 2026 nochmals um 0,8 Millionen Franken entlasten.

In dieser Situation, wenn ich diese Beträge jetzt noch zusammenzähle, frage ich mich wirklich, ob es die vorgeschlagene Regelung braucht und, wenn es sie braucht, ob sie dringlich sein muss. Stahl Gerlafingen soll gemäss Gesetzentwurf insgesamt 19 Millionen Franken für vier Jahre erhalten. Das sind Netznutzungsgebühren-Reduktionen. Die Änderungen bei der Stromreserve, die ich erwähnt habe, ergeben für diese vier Jahre eine Entlastung für Stahl Gerlafingen von 16,4 Millionen Franken. Dazu kommen 33,6 Millionen Franken Rückerstattung des Netzzuschlags dazu. Insgesamt sind das in diesem Zeitraum 50 Millionen Franken gegen diese 19 Millionen Franken, die jetzt zur Debatte stehen. Braucht es bei diesen Verhältnissen wirklich diese weiteren Beiträge von 19 Millionen Franken? Und falls Sie trotzdem dabei bleiben: Braucht es dafür wirklich Dringlichkeit, oder wäre es nicht vernünftig und verhältnismässig, auf die Dringlichkeit zu verzichten?

Die Schweizer Industriepolitik ist eine intensive und schlaue Politik: kluge Rahmenbedingungen, aber keine Politik der Interventionen. Das Parlament hat kürzlich das Umweltschutzgesetz verstärkt auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Es hat das Klima- und Innovationsgesetz angenommen und hat das CO2-Gesetz revidiert. Auf diesen neuen rechtlichen Grundlagen hat der Bundesrat wesentliche Möglichkeiten, den Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien zu helfen oder Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Unsere Unternehmen, unsere Industrie brauchen wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, aber keine direkten Staatsinterventionen. Dafür fehlt auch die Rechtsgrundlage in der Verfassung; Kollege Fässler hat eindrücklich darauf hingewiesen. Aber ich möchte Ihnen auch noch das Gesetz erwähnen, wo diese Ergänzung nun stattfinden soll, nämlich das Stromversorgungsgesetz.

Ich lese Ihnen den Zweckartikel dieses Gesetzes vor. Artikel 1 Absatz 1: "Dieses Gesetz bezweckt, die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung sowie für einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt zu schaffen." Absatz[NB]2: "Es soll ausserdem die Rahmenbedingungen festlegen für", Buchstabe a, "eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Landesteilen" und, Buchstabe b, "die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit[NB]der[NB]Schweizer[NB]Elektrizitätswirtschaft."

Wenn Sie diesen Zweckartikel hören und sich dann überlegen, dass wir jetzt mit dem neuen Artikel 14bis eine Überbrückungshilfe für die Eisen-, Stahl- und Leichtmetallindustrie von strategischer Bedeutung in dieses Gesetz hineinmontieren, dann müssen Sie doch selber feststellen, dass das mit dem Zweck dieses Gesetzes überhaupt nicht übereinstimmt. Diese Gesetzgebung ist salopp, wenn nicht verantwortungslos; möglich ist so etwas nur in einer aufgeheizten Stimmung im Rahmen einer dringlichen Gesetzgebung. Auch deshalb ist diese Vorlage abzulehnen.

Verhindern Sie bitte ein weiteres Präjudiz eines dringlichen Gesetzes, sonst hört das nie mehr auf. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.