Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-16
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte nicht zu Absatz 4[NB]ff. sprechen, sondern auf das Votum von Herrn Ständerat Schmid zurückkommen.
Einfach damit das klar ist: In Artikel 14bis Absatz 1 Buchstabe a wird festgehalten, es seien Überbrückungshilfen möglich für Unternehmen, die mindestens seit dem Jahr 2023 eine bestimmte Anzahl Tonnen Stahl pro Jahr produzieren und ihren Sitz in der Schweiz haben. Hier geht es klar um die Aktiengesellschaften. Die Firmen, um die es hier geht, sind Aktiengesellschaften in der Schweiz, die aber jeweils noch mit anderen, internationalen Firmen in einer Holding zusammengeschlossen sind. Ich möchte klar sagen, dass es hier um die Bedingungen geht. Wenn wir über Dividenden oder Gewinnausschüttungsverbote sprechen, geht es um die Schweizer Standorte. Das sind eigenständige Aktiengesellschaften.