Walti Beat · Nationalrat · 2024-12-16
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-16
Wortprotokoll
Wir sind hier tatsächlich auf einer langen Reise und jetzt in der zweiten Runde der Differenzbereinigung, sozusagen im Schlussspurt. Wenn man die Medien verfolgt, könnte man vielleicht sagen: Totgesagte leben länger. Auf jeden Fall balgen wir uns immer noch um die bestmögliche Variante, den unbeliebten Eigenmietwert abzuschaffen.
Die Differenzen zwischen unserem Rat und dem Ständerat sind erheblich, insbesondere sind sie sehr grundsätzlicher oder, man könnte sagen, systemischer Natur. Es geht um zwei Themenfelder: erstens um die Frage, ob Erst- und Zweitwohnungen oder nur Erstwohnungen von der Eigenmietwertbesteuerung befreit werden sollen, und zweitens um die Frage, wie die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Schuldzinsen im Rahmen der Abschaffung ausgestaltet werden sollen. Damit will ich mich befassen, und darauf beziehen sich auch sämtliche meiner Minderheitsanträge. Ich verzichte auf eine Aufzählung der vielen Fundstellen, wo sich diese Minderheitsanträge auf der Fahne befinden. Wenn Sie diesen Minderheiten zustimmen, stimmen Sie dem Beschluss des Ständerates zu, was ich Ihnen empfehle.
Ich bin ein unverbesserlicher Optimist und finde, wir sollten uns in dieser für die Bevölkerung wichtigen Frage um eine Lösung bemühen. Es geht erstens eben um die Frage, ob Erst- und Zweitwohnungen oder nur Erstwohnungen von der Eigenmietwertbesteuerung befreit werden sollen. Es gibt sehr gute Gründe, nur die Erstwohnungen von der Eigenmietwertbesteuerung zu befreien, wie das der Ständerat mit seiner Variante tun möchte. Es gibt politische Gründe. Sie haben vielleicht zur Kenntnis genommen, dass insbesondere von den Tourismuskantonen, die einen hohen Zweitwohnungsanteil haben und natürlich Einnahmenausfälle fürchten, sehr heftige Kritik an der steuerlichen Befreiung von [PAGE 2415] Zweitwohnungen kommt. Dagegen will die Mehrheit unseres Rates mit der Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften antreten.
Die Beratung des entsprechenden Geschäftes haben wir mit dem Ordnungsantrag Aeschi Thomas aufgeschoben. Es gibt aber eine Verknüpfung mit dieser Vorlage, ganz hinten hat es einen entsprechenden Passus. Diese Objektsteuer bringt allerdings auch wieder viele Unsicherheiten für alle Beteiligten. Ihre Einführung ist unklar, sie gibt den Kantonen also keine restlose Sicherheit. Die Ausgestaltung ist in dieser neuen Verfassungsbestimmung nur sehr rudimentär umrissen. Auch das Verhältnis einer neuen Objektsteuer zu bestehenden Liegenschaftssteuern oder Tourismusabgaben und Kurtaxen usw. in den Kantonen ist alles andere als klar. Im Vollzug und in der Entwicklung einer Gerichtspraxis dürfte sich die Komplexität nochmals um einiges steigern. Es gäbe mehr oder mindestens gleich viel Komplexität, wie sie auf jeden Fall auch bestünde, wenn für Zweitwohnungen weiterhin das System der Eigenmietwertbesteuerung im bekannten Rahmen weitergeführt würde, was ich Ihnen empfehle, weil es ein gelebtes, praktiziertes System ist, mit dem sich alle Betroffenen auskennen.
Ein weiterer guter Grund, auf die Version des Ständerates - nur Erstwohnungen - einzuschwenken, ist ein rechtlicher oder rechtssystematischer. Es gibt meiner Meinung nach sehr gute Gründe, Erstwohnungen anders als Zweitwohnungen zu behandeln. Eine Erstwohnung deckt ein Grundbedürfnis aller Menschen in unserem Land ab. Wir müssen alle irgendwo wohnen, und die Verfassung sieht die Wohneigentumsförderung als eine mögliche Variante der Wohnraumbereitstellung vor. Es ist so vorgegeben, also etwas Wichtiges, eine Erstwohnung zu haben. Eine Zweitwohnung hingegen ist, wenn ich das etwas salopp sagen darf, eigentlich ein Luxusproblem. Sie betrifft die Frage, wo jemand sein freies Vermögen investieren will oder eben nicht. Das[NB]sind[NB]Fragestellungen[NB]von gesellschaftlicher Bedeutung. Unterschiedliche Gegebenheiten mit unterschiedlichen Steuerfolgen zu verknüpfen, ist völlig legitim und normal. Deshalb empfehle ich Ihnen, der ständerätlichen Version zuzustimmen.
Der zweite Themenkomplex betrifft den Schuldzinsabzug. Hier gibt es keine absolut richtige Variante, das haben wir in der Beratung schon mehrfach festgestellt. Sicher ist es richtig, mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die Schuldzinsabzugsmöglichkeiten einzuschränken.
Die Lösung des Ständerates überzeugt mich auch hier mehr. Die Abzüge sollen auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge beschränkt werden, was im Vergleich zu heute schon sehr viel weniger ist, weil heute nicht nur 100 Prozent, sondern auch noch 50[NB]000 Franken an Schuldzinsen steuerlich abzugsfähig sind. Die von der Mehrheit dieses Rates vertretene quotal-restriktive Methode ist dagegen sehr kompliziert. Ich habe nicht die Zeit, das hier zu erläutern, aber es geht im Wesentlichen darum, dass Schuldzinsabzüge nur noch für Leute möglich sind, die ihr freies Vermögen in Wohneigentum investiert haben, das sie an Dritte[NB]vermieten.[NB]Weshalb[NB]diese[NB]gegenüber anderen Anlegerinnen und Anlegern bevorzugt werden sollen, erschliesst sich mir nicht.
Wenn ich zum Schluss versuche, eine politische Würdigung zu machen, dann muss ich sagen, dass auch hier die Version des Ständerates mehr überzeugt. Das Ziel der parlamentarischen Initiative war von Anfang an, das Problem der Erstwohnungsbesitzer zu lösen, die vor allem im Rentenalter weniger Einkommen und steigende Eigenmietwerte zu gewärtigen haben. Das gilt vor allem auch an die Adresse derjenigen, die heute in gewissen Regionen noch von sehr tiefen Eigenmietwerten profitieren. Deshalb ist die Version des Ständerates sicher besser vertretbar, auch mit Blick auf eine Abstimmungskampagne, die uns sicher ins Haus steht, nachdem der Mieterinnen- und Mieterverband Opposition gegen alles, was aus den Räten kommt, angekündigt hat. Ich kann mir nicht vorstellen, wie wir in einer Kampagne zur Entlastung von Zweitwohnungsbesitzern argumentieren sollen. Da würden wir eine unnötige Front auftun, die den Abstimmungserfolg oder die Chancen darauf sicher schmälert.
Ich bitte Sie im eigenen Namen, für meine Minderheiten zu stimmen, dies auch im Namen der FDP-Fraktion, und sich damit der Version Ständerat anzuschliessen.