Hübscher Martin · Nationalrat · 2024-12-16
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-16
Wortprotokoll
Ich glaube, wir haben die Möglichkeit, jetzt endlich zu einem grundsätzlichen Wechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwertes zu gelangen und einen Abschluss zu finden, denn der Eigenmietwert wird einfach nicht verstanden. Der Eigenmietwert ist ein Einkommen, das versteuert werden muss, aber das eben nur ein theoretisches oder, so könnte man es auch sagen, ein fiktives Einkommen ist, weil es sich um ein Einkommen handelt, bei dem gar kein Geld fliesst. Deshalb versteht es ja eigentlich niemand. Hinzu kommt, dass Sie vom Staat belohnt werden, wenn Sie Schulden machen, und wenn Sie keine Schulden machen, werden Sie dafür bestraft. Wir sind eigentlich das Land mit der höchsten privaten Verschuldung in Europa, und deshalb versteht man das nicht. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass man diese Steuer abschafft, und jetzt möchten wir auf der Zielgeraden daran ebenfalls festhalten und nicht falsche Anreize setzen.
Jetzt liegen der Beschluss des Ständerates und der Antrag der WAK-N vor, und die SVP-Fraktion setzt sich weiterhin für den vollständigen Systemwechsel ein. Ich glaube, dass [PAGE 2417] nur das gelingt. Das soll gleichzeitig mit der Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften verbunden sein. Konsequenterweise unterstützen wir daher auch den neu eingebrachten Mehrheitsantrag bei Ziffer II Absatz 1bis, welcher die Verknüpfung der beiden Vorlagen vorsieht und das eine vom anderen abhängig macht. So wird eben sichergestellt, dass die Abschaffung des Eigenmietwertes nur in Kraft tritt, wenn die kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt wird. Damit können die Bedenken der Tourismuskantone, wie sie im Ständerat geäussert wurden, aufgenommen werden. Eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften hat zudem den Vorteil, dass sie eigentlich konstanter und auch für die Gemeinden planbarer als der Eigenmietwert ist, weil sie eben nicht von der Zinshöhe abhängig ist.
Die SVP-Fraktion sieht im vollständigen Systemwechsel zusammengefasst folgende Vorteile. Die Verfassungswidrigkeit wurde bereits angesprochen: Wenn wir eine ungleiche steuerliche Behandlung von Wohneigentum haben, dann ist das nach vorliegendem Gutachten nicht verfassungskonform. Wir haben auch die Gefahr, das wurde bereits genannt, dass ohne einen vollständigen Systemwechsel zwischen den Wohnsitzen geswitcht werden kann, mindestens was die Rückzahlung oder die Erhöhung von Hypotheken betrifft. Letztlich schafft nur der vollständige Systemwechsel diese fiktive und ungerechte Einkommenssteuer ab und setzt auch keine falschen Anreize, um Schulden zu machen.
Bleibt das Argument, dass Abzüge bei teilweise oder ganz vermieteten Gebäuden bei der quotal-restriktiven Methode, die sich jetzt auch im Nationalrat durchgesetzt hat, schwer zu ermitteln sind. Aber dem kann man einfach entgegnen, indem wir festhalten, dass wir diese Aufteilung in den Steuererklärungen bei der interkantonalen Steuerausscheidung bereits kennen und sie demzufolge in der Steuersystematik keine Neuheit darstellt. Ausserdem ist es der tatsächlich gerechteste Abzug für alle Fälle von Vermietungen und nicht nur für einen Durchschnitt; es gilt eben für alle genau der Anteil.
Zusammengefasst: Die SVP-Fraktion unterstützt alle Anträge der Mehrheit der WAK-N und lehnt die Minderheitsanträge ab. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.