Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-16
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-16
Wortprotokoll
Stalking ist etwas Mühsames. Ich habe das in einem zugegebenermassen relativ milden Fall selber erlebt. Ich war selber einmal Gegenstand solcher Belästigungen. Das ist mühsam. Niemand hilft einem. Es[NB]ist[NB]schwierig,[NB]das wieder loszuwerden und damit umzugehen, geschweige denn, wenn es sich um schwere Fälle handelt.
Stalking ist deshalb ein Thema in unserer Gesellschaft, und wir neigen hier in diesem Hause dazu, der Gesellschaft zu beweisen, dass wir besonders energisch gegen etwas vorgehen, indem wir einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch schaffen. Damit beweisen wir gewissermassen der Welt, der schweizerischen Bevölkerung, dass wir das schärfste Mittel einsetzen, das die schweizerische Gesetzgebung zur Verfügung hat, um gegen einen Missstand vorzugehen. Was wir selten machen, ist, uns die Frage zu stellen, ob das dann auch irgendetwas nützt.
In diesem Fall kann ich Ihnen sagen, kann ich Ihnen garantieren, kann ich Ihnen darlegen, dass das nichts nützen wird. Warum? Überlegen Sie einmal: Sie werden gestalkt, Sie werden von einer Person belästigt. Jetzt gibt es diese Strafnorm. [PAGE 1270] Was machen Sie dann? Sie machen eine Strafanzeige. Dann findet eine Strafuntersuchung statt. Diese dauert ein paar Monate. Irgendwann - nächstes Jahr, übernächstes Jahr - findet eine Gerichtsverhandlung erster Instanz statt. In diesem Verfahren wird dann der Stalker, der Sie seit anderthalb Jahren stalkt, verurteilt. Im Gesetzentwurf wird eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgeschlagen. Sie wissen, dass die Gerichte immer Strafen im untersten Bereich aussprechen. Es wird sicherlich nie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren geben. Sie können es vergleichen: Die gleiche Strafdrohung gewärtigen Sie, wenn Sie eine Verleumdung begehen. Kennen Sie einen Fall von Verleumdung, der zu einer Gefängnisstrafe geführt hat? Mit Sicherheit bekommt der Täter eine Geldstrafe, diese wird in aller Regel bedingt ausgefällt. Sie werden jetzt also seit anderthalb Jahren belästigt, und alles, was passiert, ist, dass, wenn es in der ersten Instanz endet - vielleicht geht es auch weiter in die Berufungsinstanz oder sogar ans Bundesgericht -, der Täter anderthalb Jahre oder zwei Jahre später mit einer bedingten Geldstrafe bestraft wird.
Haben Sie das Gefühl, das hält irgendeinen Stalker ab? Sie können sagen: Ja, gewisse schon. Ja, das ist richtig. Aber was viel wesentlicher ist: Das Zivilgesetzbuch schreibt heute schon in Artikel 28b vor, dass jemandem verboten werden kann, sich einer anderen Person anzunähern oder mit ihr in Kontakt zu treten. Das kann nach Artikel 28c des Zivilgesetzbuches sogar mit elektronischer Überwachung gesichert werden.
Uns wurde in der Kommission gesagt, es gebe gewisse notorische Stalker, die sich nicht von einem solchen Verbot abhalten liessen. Haben Sie das Gefühl, sie lassen sich von einer bedingten Geldstrafe abhalten, die allenfalls in anderthalb Jahren droht?
Von dem her müssen wir uns die Frage stellen: Wie bekämpfen wir Stalking? Wie helfen wir einem Opfer, das von einem notorischen Stalker gestalkt wird, der auf ein Annäherungs- und Kontaktverbot offensichtlich nicht reagiert? Wir müssen die Massnahmen doch unmittelbar hier im Zivilgesetzbuch verstärken, indem wir der Polizei oder von mir aus der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, sofort einzugreifen. Wenn ich heute von einer Person belästigt[NB]werde,[NB]brauche[NB]ich[NB]doch kein Strafverfahren, das in anderthalb Jahren stattfindet, sondern jemanden, der mir heute hilft.
Stellen Sie sich vor, was bei Annahme dieses Gesetzentwurfes passieren wird. Sie gehen zur Polizei, machen eine Strafanzeige, und die Polizei sagt: "Ja, wir nehmen Ihre Strafanzeige entgegen." Dann sagen Sie: "Ja, und jetzt? Der steht bei mir vor der Tür." Dann sagt die Polizei: "Ja, wir müssen jetzt warten, was in diesem Strafverfahren passiert, es gilt die Unschuldsvermutung. Irgendwann wird es dann ein Urteil geben." Das hilft doch keinem Menschen.
Sie haben zwei Varianten: Variante 1 ist, Sie stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Dann können Sie der Welt verkünden: Wir wollen Stalking jetzt mit Strafrecht bekämpfen. Sie müssen aber mit der sicheren Gewissheit nachhause und ins Bett gehen, dass sich an der Realität nichts ändern wird. Oder, das ist Variante 2, Sie sagen: Nein, das ist doch Unfug, wir haben schon hundertmal Strafgesetze gemacht, die nichts bringen. Wir hören auf mit diesem Unfug und beauftragen die Kommission für Rechtsfragen, deren Präsident ich im Übrigen bin, sich jetzt hinzusetzen und sich die Frage zu stellen: Wie machen wir nicht etwas, was nach aussen besonders toll aussieht, sondern wie machen wir etwas, um den Opfern zu helfen?
Um das zu tun, dürfen Sie nicht auf diese Vorlage eintreten.