Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-17
Wortprotokoll
Ihnen ist bekannt, dass der Bundesrat Zurückhaltung übte in der Frage, ob industriepolitische Massnahmen getroffen werden sollten. Der Bundesrat ist deshalb froh darüber, dass Motionen, die Notrecht gefordert hatten, in beiden Räten entweder abgelehnt oder zurückgezogen worden sind und dass wir hier auf Notrecht verzichten. Mit dem vorliegenden dringlichen Gesetz für eine dringliche Überbrückungshilfe für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung ... (Zwischenruf der Präsidentin: Es ist zu laut im Saal. Bitte hören Sie doch Herrn Bundesrat Rösti zu. Andernfalls bitte ich Sie, Ihre Gespräche in der Wandelhalle zu führen.) Mit dem dringlichen Überbrückungsgesetz für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung senden Sie ein Signal aus, nämlich dass das Parlament an diesen Standorten festhalten möchte. Ich sage bewusst "ein Signal", denn Sie halten dieses Signal in engen Grenzen. Es handelt sich um vier Firmen und einen Betrag von insgesamt 37 Millionen Franken, der abgeholt werden kann und um den das Netznutzungsentgelt reduziert würde. Das heisst, die[NB]betroffenen[NB]Firmen[NB]müssen, sofern sie diese Hilfen in Anspruch nehmen wollen, beim Bundesamt für Energie ein Gesuch stellen und entsprechende Anforderungen, die umfassend sind, erfüllen.
Im Nachgang zur Beratung hier im Nationalrat hatten der Ständerat und dann auch Ihre Kommission die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, stark erweitert. Das heisst, die Firmen müssen die Erhaltung des Produktionsstandortes belegen, welche anhand eines Geschäftsplans aufgezeigt werden muss. Wir gehen hier von sieben Jahren aus: vier Jahre während der Vergünstigung des Netznutzungsentgeltes plus drei weitere Jahre. Das werden die betroffenen Firmen nur dann tun können, wenn sie nebst der Inanspruchnahme dieser Unterstützung selber bereit sind, massiv eigene Mittel zu investieren, und wenn auch die Standortkantone bereit sind, Mittel zu investieren.
Mit dem Beschluss dieses Gesetzes haben wir also keine Garantie, dass diese Firmen dann in der Schweiz bleiben. Es wird an den Firmen liegen, hier ein Gesuch zu stellen und aufzuzeigen, ob sie die Bedingungen erfüllen.
Ich bin froh, hat Ihre Kommission diese zusätzlichen Bedingungen wie das Dividendenverbot oder das Verbot von Rückzahlungen von Darlehen eingefügt, sodass klar ist, dass man nicht einfach so zu diesen Mitteln kommt. Ich glaube, damit haben wir eine gezielte Massnahme, die in keiner Weise ausufern kann und die über das Netznutzungsentgelt finanziert wird. Ich danke, dass Sie hier die Differenzen bereinigt haben.