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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-12-17

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17

Wortprotokoll

Wir beraten in der ersten Runde der Differenzbereinigung die dringlichen Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung. Der Ständerat ist gestern auf den Entwurf 2 zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes, den wir aus der Vorlage herausgelöst hatten, eingetreten. Er hat dies mit 24 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung getan, und mit 24 zu 18 Stimmen hat er der Dringlichkeit - Ziffer II Absatz 1 - zugestimmt.

Die Vorlage, die wir verabschiedet hatten, wurde von der Verwaltung zwecks Präzisierung formell komplett überarbeitet, was vom Ständerat so übernommen wurde. Neu befindet sich die Überbrückungshilfe nicht mehr in Artikel 33e, sondern in Artikel 14bis. Der Ständerat hat die Konditionen für die Gewährung der Reduktion der Netznutzungsentgelte neu definiert. Er hat härtere Konditionen eingeführt, insbesondere hat er die Bedingungen übernommen, die teilweise in den Covid-19-Darlehen zu finden waren oder sich in der Vorlage zu den Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft befanden. Sehr wesentlich ist die vom Ständerat aufgenommene Bestimmung, wonach die Reduktion der Netznutzungsgebühr nur erfolgen kann, wenn auch der Kanton Finanzhilfen spricht, und zwar mindestens im Umfang der Hälfte der Reduktion des Netznutzungsentgelts.

Weil der Kommissionssprecher - warum auch immer - in Verdacht geriet, er würde hier irgendwelche Schlaumeiereien in die Materialien schreiben, sei klar deklariert, welcher Art diese Finanzhilfen sein sollen: Es sollen selbstverständlich tatsächlich zusätzlich geleistete Beiträge irgendwelcher Art sein, seien es A-Fonds-perdu-Beiträge, entgangene Zinsen von Darlehen - also nicht das Darlehen selber, das ja zurückkommt - oder auch über dem Marktpreis bezahlte Beträge für einen Landkauf, der in Gerlafingen ja diskutiert wird. In aller Redlichkeit fordert die Kommission also die Kantone auf, ihren ebenso redlichen Beitrag zu leisten. Gleichzeitig wollen wir den Kantonen aber auch nicht vorschreiben, welche Register sie zu ziehen haben und welche nicht.

Sehr ausgiebig diskutierte der Ständerat über die Verfassungsmässigkeit, lagen ihm übers Wochenende doch gleich zwei Gutachten vor: einerseits eine Einschätzung des Bundesamtes für Justiz, andererseits ein Kurzgutachten, welches von Stahl Gerlafingen in Auftrag gegeben worden war. Im Ständerat setzte sich die Meinung durch, dass diese Entlastung verfassungskonform sei, da das Netznutzungsentgelt eine Kausalabgabe im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühr darstelle. Es ist der Preis für die Benutzung des Netzes, also schlicht ein Tarif. Wenn wir nun den Tarif abändern, aber die Gebühr an sich gleich belassen - was wir ja tun -, dann machen wir aus dem Tarif nicht eine Steuer und brauchen ergo auch keine neue Verfassungsgrundlage. Das hat sich so im Ständerat durchgesetzt, und dem schliesst sich die Kommission an. Die Kommission hat sich einstimmig dem Ständerat angeschlossen und die Verbesserungen der Vorlage in diesem Sinne anerkannt.

Wir möchten einzig noch einen Hinweis an die Redaktionskommission platzieren: Im Einleitungssatz von Artikel 14bis ist nun von Unternehmen die Rede, die Eisen, Stahl oder Aluminium herstellen oder verarbeiten. Es wäre daher sprachlich kohärent, wenn die Redaktionskommission den Titel von Artikel 14bis und den Erlasstitel entsprechend anpassen würde. Statt von "Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien" sollte eher von "Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten" die Rede sein.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Vorlage, die Sie nun gleich dreifach leisten können: gleich anschliessend stillschweigend, da keine Minderheiten vorliegen, morgen dann beim Beschluss der Dringlichkeit und am Freitag in der Schlussabstimmung.