Müller Damian · Ständerat · 2024-12-17
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Ich lege auch hier meine Interessen offen: Ich habe mich als Präsident des Schweizerischen Fleisch-Fachverbandes beim Eintreten aus Gründen der zeitlichen Ressourcen nicht geäussert. Ich erlaube mir jetzt aber, in einem Aufwisch vor allem zu den zentralen Punkten, die für mich persönlich und nicht nur aus Sicht der Fleischwirtschaft im Fokus stehen, zu sprechen. Ich spreche genau aus den Gründen, die Kollege Würth vorgängig genannt hat, zum Bereich der Akteure der Wertschöpfungskette, aber auch des gesamten Kreislaufs.
Artikel 6 Buchstabe e Ziffer 3 und Artikel 29 Absatz 3 BAZG-VG sowie die Artikel 11a bis 11f des Zollabgabengesetzes sind für mich die Bestimmungen, die zusammenhängend betrachtet werden müssen, da sie eben[NB]den[NB]Fokus[NB]auf[NB]die[NB]Lebensmittelhersteller richten. Ich nehme diese Bestimmungen zusammen und ersuche Sie, hier jeweils der Version des Nationalrates zuzustimmen.
Zu Artikel 6 Buchstabe e Ziffer 3 BAZG-VG, der Beurteilung der WTO-Zulässigkeit des aktiven Veredelungsverkehrs: Es ist ja bekanntlich ausschlaggebend, ob ein Einfuhrabgabenüberschuss vorliegt oder nicht. Hierfür müssen meines Erachtens eben auch die völkerrechtlich zugelassenen Einfuhrabgaben auf dem konkreten Rohstoff berücksichtigt werden können, und dazu gehören die Zuschlagspreise bei der Versteigerung von Zollkontingentanteilen. Gerade bei den tierischen Fetten, die aus Nebenprodukten der Schlachtung und aus Fleischimporten anfallen, verfügt die Schweiz traditionellerweise über einen Überhang. Eine nachhaltige Nutzung dieser tierischen Fette und Öle kann nur sichergestellt werden, wenn dies die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zulassen. Mit dem Wegfall der Austauschbarkeit der pflanzlichen und der tierischen Speiseöle und -fette sowie der damit verbundenen besonderen Zollrückerstattung würde jedoch genau diese Voraussetzung fehlen.
Man kann jetzt darüber lachen, aber man kann sich eben auch vertieft mit dieser Branche auseinandersetzen. Da wir in diesem Land Unternehmen haben, die schlussendlich diese Abfälle noch weiter veredeln und somit, wie es Kollege Würth gesagt hat, auch entsprechend weiterverarbeiten, ist es aus meiner Sicht nichts als konform, wenn sie dies auch in Zukunft weiterhin tun. Falls nicht, hätte dies jeweils unweigerlich eben auch den Abbau von Produktionskapazitäten samt den damit verbundenen Arbeitsplätzen zur Folge. Damit würde in unserem Land auch die bestmögliche Verarbeitung dieser Fette und Öle im Sinne der Kreislaufwirtschaft verhindert und dem Food Waste unnötigerweise Vorschub geleistet.
Nun zu den Artikeln 11a bis 11f: Hier befürworte ich die Beibehaltung der heutigen Ausgestaltung des besonderen Verfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs. Dabei stehen vor allem Butter sowie pflanzliche und tierische Fette und Öle im Vordergrund. Warum ist das so? Der erste Grund: Mit der von der Kommission beantragten Streichung von Artikel 11a Absätze 2 und 3 des Zollabgabengesetzes würde die bisherige Rechtssicherheit, die für die besonderen Verfahren bei den Grundstoffen geschaffen wurde, mir nichts, dir nichts komplett abgeschafft. Dies ist klar abzulehnen. Der zweite Grund: Die heutige Regelung erlaubt die Austauschbarkeit von tierischen und pflanzlichen Fetten. Diese gilt es unverändert beizubehalten, denn für die Qualität der Fette und Öle ist deren Zusammensetzung, das heisst deren Fettsäuremuster in Verbindung mit dem Sättigungsgrad, entscheidend und nicht deren Herkunft. Ob sie tierischer oder pflanzlicher Herkunft sind, stellt also nicht das entscheidende Kriterium dar.
Bei Artikel 29 Absatz 3 wurde vom Nationalrat ein von der Nahrungsmittelindustrie und dem Schweizerischen Bauernverband unterstützter Kompromiss zum vereinfachten Verfahren beschlossen. Dieser Kompromiss sieht vor, dass die unverarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffe wie Weizen, flüssige Milch und auch flüssige Magermilch aus dem vereinfachten Verfahren des Veredelungsverkehrs ausgeklammert werden sollen. Mit Blick auf die breite Abstützung durch die direkt betroffenen Kreise unterstütze ich auch diesen Beschluss.
Sie sehen, es hat alles einen Zusammenhang und einen gewissen Detaillierungsgrad, aber es macht eben durchwegs auch Sinn, die Veredelungskette in unserem Land gezielt zu stärken; wir wollen nicht, dass wir am Schluss mit irgendwelchen Food-Waste-Themen auf der Strecke bleiben.
Ich bitte Sie, hier jeweils der Minderheit zu folgen. Ich habe dies ausgeführt und werde mich, Herr Präsident, nicht mehr dazu äussern, ausser es würde nötig; davon gehe ich aber nicht aus.