Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-12-17
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-17
Wortprotokoll
Die Frage ist, wie wir das entsprechend einschätzen. Der Beschluss des Nationalrates ist eigentlich klar. Der Nationalrat will in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe g die Anmeldepflicht auf Plattformen ausdehnen, und durch den Verweis in Absatz 2 auf Absatz 1 Buchstabe g werden diese zu Warenverantwortlichen. Die Kommission des Ständerates beantragt nun die Streichung von Buchstabe g, wodurch gesetzlich nicht mehr klar geregelt wäre, dass Plattformen Warenverantwortliche sind.
Mit meinem Einzelantrag wird in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe f nicht nur auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Mehrwertsteuergesetzes, sondern zusätzlich auch auf Buchstabe a verwiesen. Damit wird wieder klar, dass Plattformen, die gemäss diesen Bestimmungen über die Einfuhrsteuer als mehrwertsteuerpflichtige Importeure gelten, auch im BAZG-VG als solche gelten. Ich glaube, dass wir Klarheit darüber erreichen wollen, dass sie mehrwertsteuerpflichtige Importeure sowie Warenverantwortliche sind. Diese Klarheit wäre mit der von der WAK-S beantragten Streichung von Buchstabe g nicht gewährleistet, und ich möchte diese Klarheit auf Gesetzesstufe wieder einführen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.