Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-17
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-17
Wortprotokoll
PNR heisst Passenger Name Record. Das sind die Daten, die Sie hinterlassen, wenn Sie einen Flug buchen: Destination, Name, Kreditkarte, Reisebüro - das machen Sie. Die Bearbeitung dieser PNR-Daten kann zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität beitragen. Deshalb will der Bundesrat diese Daten nutzen können, so wie das viele, viele Länder auf dieser Welt machen. Mit dem neuen Flugpassagierdatengesetz möchten wir ermöglichen, dass die Schweiz ein zusätzliches Instrument gegen schwere Kriminalität und Terrorismus erhält.
Dass sich ein solches Instrument bewährt, konnte ich vor ein paar Wochen selbst erleben. Ich war bei der niederländischen Passenger Information Unit. Das ist die Behörde, die diese Daten auswertet und solche Risikoprofile erstellt. Dort hat man mir eindrücklich aufgezeigt, wie mit einem spezifischen Suchprofil auf einer bestimmten Flugstrecke zahlreiche Treffer erzielt werden konnten, Treffer, die anschliessend erfolgreich bei Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel und Menschenschmuggel eingesetzt wurden.
Warum wollen wir dieses Instrument auch für die Schweiz nutzen, und was bringt es uns konkret? Ich fasse nochmals die wichtigsten Punkte aus der Debatte zusammen. Wichtig zu wissen ist, dass Schweizer Fluggesellschaften bereits heute ihre PNR-Daten den Behörden der USA, der EU-Staaten oder Kanadas übermitteln. Die Behörden in der Schweiz dürfen diese PNR-Daten selber aber nicht bearbeiten oder im Ausland einfordern. Dafür fehlt eben die gesetzliche Grundlage.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Bearbeitung von PNR-Daten heute ein international anerkanntes und etabliertes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität ist. Es gibt zahlreiche Beispiele, die zeigen, dass dieses Instrument erfolgreich eingesetzt werden konnte. Es gibt aber internationale Vorgaben der UNO und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation. Sogar die fordern von uns, dass wir mit diesen Daten arbeiten.
Mit dem Flugpassagierdatengesetz setzen wir, ich habe es gesagt, einen internationalen Standard um: Rund siebzig Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, nutzen heute bereits PNR-Daten. Sie nutzen diese Daten, um gesuchte Straftäter aufzuspüren, internationale Netzwerke im Terrorismus und Drogenhandel zu enttarnen und Opfer von Menschenhandel zu retten. Genau das wollen wir künftig auch in der Schweiz tun. Tun wir es nicht, riskieren wir, ein Schlupfloch für Kriminelle und damit auch eine Sicherheitslücke in Europa zu werden. Denn Kriminelle könnten dann, wenn wir als Einzige das Instrument nicht gebrauchen, unerkannt in der Schweiz landen und von hier auf dem Landweg im Schengen-Raum weiterreisen. Die Schweiz schliesst also mit der Nutzung dieser Daten eine Lücke im Instrumentarium internationaler Kriminalitätsbekämpfung.
Auch wirtschaftlich ist das Instrument für die Schweiz wichtig. Die Bekanntgabe von PNR-Daten ist international Standard und die Bedingung dafür, dass wir überhaupt Landerechte auf ausländischen Flughäfen erhalten. Bleibt die Schweiz weiterhin im Abseits, riskiert sie, ihre Anbindung im internationalen Luftverkehr zu verlieren.
Die Sicherheit der Schweiz steht im Zentrum dieser Vorlage, der Schutz der Daten aber ebenso. Der Bundesrat hat darauf geachtet, dass die Vorlage diesbezüglich ein ausgewogenes Verhältnis sicherstellt. Wir wollen die Sicherheit der Schweiz verbessern, aber auch persönliche Daten schützen. Deshalb hat der Bundesrat die Datenschutzbestimmungen nach der Vernehmlassung erweitert und verschärft. Dabei hat er insbesondere die Kerninhalte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2022 berücksichtigt. Hier sind wir also, was den Grundrechtsschutz anbelangt, auf der sicheren Seite.
Der Deliktskatalog ist eingeschränkt worden und umfasst nur noch schwere Formen von Kriminalität. Zusätzlich sind die Speicherfristen deutlich verkürzt worden. So sollen Daten ohne Anhaltspunkte auf Terrorismus oder Schwerstkriminalität nach einem Monat automatisch pseudonymisiert werden, und nach weiteren fünf Monaten werden sie automatisch gelöscht. Die Pseudonymisierung kann nur mit begründetem [PAGE 2445] Antrag und auf Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes rückgängig gemacht werden. Diese sechsmonatige Speicherung aller Daten ist für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden essenziell, und es ist das absolute Minimum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz geschaffen. Die Nutzung von PNR-Daten führt damit nicht zu unverhältnismässigen Eingriffen in Grundrechte und zu übertriebener Bürokratie. Der Datenschutz ist gewahrt, das bestätigt uns auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, der ja in diesen Fragen in der Regel sehr streng ist.
Ich komme noch kurz zu den Anträgen aus der SiK-N. Die SiK-N beantragt eine Vereinfachung für die Schweizer Luftverkehrsunternehmen. Danach würde es nicht in jedem Fall einen völkerrechtlichen Vertrag benötigen, damit die Schweizer Luftverkehrsunternehmen ihre Daten ins Ausland bekannt geben dürfen. Die Bekanntgabe der Daten wäre auch gegenüber einem Staat zulässig, wenn dieser die Vorgaben zu PNR gemäss Anhang 9 des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt befolgt. Dieses Übereinkommen enthält auch Vorgaben zum Schutz der Daten sowie der Passagier- und Menschenrechte, die bei der Bearbeitung der Flugpassagierdaten zu beachten sind. Der pragmatische Vorschlag der SiK-N ist im Sinne der Vorlage, und damit begrüsst ihn der Bundesrat. Eine solche Lösung lässt sich zeitnah umsetzen und verhindert eine Benachteiligung unserer Luftverkehrsunternehmen gegenüber dem Ausland.
Einzelne Minderheitsanträge aus der SiK-N zielen auf eine weitergehende Einschränkung der Nutzung der PNR-Daten ab, zum Beispiel eine umgehende automatische Pseudonymisierung nach dem automatischen Abgleich mit den Polizeidatenbanken oder sogar eine unmittelbare Löschung aller Daten. Da ist der Bundesrat klar dagegen. Für die Ermittlungstätigkeit der Polizei ist die Verfügbarkeit aller Daten während einer minimalen Speicherfrist von sechs Monaten unverzichtbar. Denn Ermittlungen bei Terrorismus und Schwerstkriminalität sind in der Regel zeitlich aufwendig. Ein sofortiges Löschen der Daten würde solche Ermittlungen erschweren oder verunmöglichen und damit den Nutzen dieses neuen Instruments praktisch zunichtemachen. Auch der Europäische Gerichtshof hat eine sechsmonatige Speicherung der Daten als rechtmässig beurteilt, und mit der[NB]Pseudonymisierung[NB]der[NB]Daten[NB]nach einem Monat geht die Schweiz beim Datenschutz sogar noch weiter als andere Staaten.
Ich betone es noch einmal: Der Bundesrat hat bewusst darauf geachtet, dass die Vorlage auf einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz basiert. Wir wollen Terrorismus und Schwerstkriminalität bekämpfen und gleichzeitig die Daten der grossen Mehrheit unbescholtener Fluggäste bestmöglich schützen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen.