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Hurter Thomas · Nationalrat · 2024-12-17

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 15.[NB]Mai 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedet. Es geht eigentlich um eine Regelung bezüglich der Bekanntgabe der Flugpassagierdaten an die Behörden. Es geht hier um die Bekämpfung von Schwerstkriminalität, Menschenhandel und Terrorismus. Rund siebzig Staaten, darunter die EU-Staaten, USA, Kanada, sammeln diese Daten bereits heute. Die Idee ist, dass man diese Daten in einem neuen System sammelt, dem sogenannten Passenger-Name-Record-System, und dafür eine neue Behörde, die Passenger Information Unit, beim Fedpol ansiedelt. Ab 2027 sollen die Daten bearbeitet werden können.

Diese neue Behörde soll aus Mitgliedern des Fedpol, des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit und der Kantonspolizeien zusammengesetzt sein. Angesiedelt beim Fedpol, wird sie zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte durch die Kantone betrieben. Die jährlichen Betriebskosten werden in etwa 1,65 Millionen Franken betragen. Diese Behörde wird jährlich Bericht erstatten, und sie wird auch durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten beaufsichtigt werden.

Wir führten in der Kommission verschiedene Anhörungen durch, nämlich der Branche und der Airlines, der Kantone und des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch bezüglich des Datenschutzes. Man war sich einig, dass es dieses Gesetz braucht, um einerseits die Bekämpfung der Schwerstkriminalität in der Luftfahrt anzugehen und um andererseits visumfrei reisen zu können.

Im Anschluss an die Anhörungen sind wir einstimmig auf die Gesetzesvorlage eingetreten. Zuerst gab es einen Rückweisungsantrag, der forderte, eine neue Vorlage ausarbeiten zu lassen, ohne Vorratsdatenhaltung. Dieser wurde in der Kommission mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt. Weiter gab es einen sogenannten Konzeptantrag, der verlangte, die Detailberatung durchzuführen und eine Version ohne Vorratsdatenhaltung zu erarbeiten. Auch dieser Antrag wurde mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Warum? Eine Mehrheit in der Kommission war der Meinung, dass das bedeuten würde, dass man gar kein solches Gesetz benötigen würde und daher auch den Terrorismus gar nicht bekämpfen könnte.

Zum Datenschutz noch ganz kurz Folgendes, und das ist ganz wichtig: Es geht hier wirklich um einen beschränkten Deliktskatalog; die Daten werden während sechs Monaten gespeichert, nach einem Monat werden sie pseudonymisiert. Dieser Vorgang ist gegenüber der Regelung in der EU eher ein Swiss Finish, würde ich jetzt einmal sagen. Das ist der Tatsache geschuldet, dass wir in der Schweiz natürlich bezüglich Datenhaltung und Datensicherung ein bisschen eine andere Position vertreten. Aber trotzdem: Es geht hier darum, dass während einer gewissen Zeit auch Terrorismus wirklich bekämpft werden kann. Sie wissen es alle: In der Bekämpfung von Schwerstkriminalität geht es um jede Minute.

Wir sprachen auch über die Privatluftfahrt, die Privatfliegerei. Ein Miteinbezug ist aus Praktikabilitätsgründen nicht umsetzbar. Es fehlt auch eine klare Definition der nicht kommerziellen Luftfahrt. Deshalb befürwortet die Mehrheit der Kommission die Änderungsanträge in Artikel 2, den jetzigen Minderheitsantrag Candan Hasan, nicht.

Ich komme zur Detailberatung. Es gibt verschiedene Abschnitte. Im 2. Abschnitt geht es um die Pflichten der Luftverkehrsunternehmen. Hier geht es eigentlich darum, welche Daten betroffen sind und wie die Bekanntgabe der Daten erfolgen solle. Hier nahm die Kommission eine Änderung vor. Sie legte fest, dass nur Daten zu Flügen geliefert werden sollen, die auch durch die Airlines ausgeführt werden; es geht hier um die Codeshare-Thematik. Weiter wurde festgelegt, dass nur Daten geliefert werden sollen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erhoben wurden.

Zu Artikel 2 Absatz 1 beschloss die Kommission einstimmig, dass die Daten nicht nur geliefert werden dürfen, wenn völkerrechtliche Verträge dazu vorhanden sind, sondern auch dann, wenn zum Beispiel ein anderer Staat auch die Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation einhält. Wie gesagt: Der Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 4 bezüglich Privatfliegerei wurde in der Kommission abgelehnt, ich habe das bereits ausgeführt.

Wir haben uns auch über die Risikoprofile unterhalten. Hier, beim 4.[NB]Abschnitt, gibt es eine Minderheit, die die Risikoprofile einschränken möchte. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt, obschon die Verwaltung in der Kommission ein gewisses Verständnis dafür geäussert hatte. Sie hatte aber auch gesagt, dass es besser sei, diesen Aspekt in einer Verordnung zu regeln. Deshalb lehnt die Mehrheit diesen Antrag ab.

Bei Artikel 15 gibt es ebenfalls eine Minderheit. Diese möchte, dass die Risikoprofile und Beobachtungslisten vom Bundesverwaltungsgericht statt vom Bundesrat überprüft werden. Auch das hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt, ist das doch im Grunde eine klassische Aufsichtsaufgabe des Bundesrates.

Beim 6. Abschnitt, "Datenschutz", haben wir, wie Sie sich vorstellen können, sehr lange diskutiert. Es gibt dazu zwei Minderheitsanträge Andrey. Bei Artikel 18 möchte die Minderheit[NB]I (Andrey), dass die Daten sogleich wieder gelöscht werden, wenn es keinen Treffer gibt, nachdem sie erfasst und automatisch erhoben worden sind. Diesen Antrag hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Andrey) möchte zum einen die Artikel 18, 19 und 20 streichen, zum andern verlangt sie bei Artikel 21, dass Flugpassagierdaten ohne Markierung sofort gelöscht werden und dass markierte Flugpassagierdaten während fünf Jahren im System bleiben. Mit 19 zu 6 Stimmen wurde das ebenfalls abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission hat gesagt, dass es eine gewisse Datenhaltung brauche und dass man während einer gewissen Zeit auf diese Daten müsse zugreifen können. Wie gesagt, geht es bei diesem Gesetz um nichts anderes als die Bekämpfung der Schwerstkriminalität ebenso wie darum, schnell reagieren zu können.

Beim 8. Abschnitt geht es um den Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen sowie um Amtshilfe. Dort gibt es bei Artikel 29 eine Minderheit Hässig Patrick, deren Antrag in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde. Die Mehrheit der Kommission möchte die schweizerischen Luftfahrtunternehmen nicht anders behandeln, als es Länder auf der ganzen Welt mit ihren eigenen Luftfahrtunternehmen tun.

Ich komme zum Schluss: Die Sicherheitspolitische Kommission bittet Sie, überall die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheitsanträge abzulehnen sowie das Gesetz in der Gesamtabstimmung anzunehmen.