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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-17

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-17

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit will, dass Solar- und Windenergieanlagen in einem Eignungsgebiet nicht noch eine projektbezogene Festsetzung im Richtplan erfordern. Wir haben bereits begonnen, im Rahmen von Richtplangenehmigungen von Eignungsgebieten darauf zu verzichten, einzelne Standorte z.[NB]B. für Windenergieanlagen festzusetzen. Auf diese Weise vereinfachen wir dieses Verfahren schon heute auf pragmatischem Weg. Mit Artikel 10 Absatz 1quater wird diese Praxis nun gesetzlich verankert.

Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass im Rahmen der Genehmigung eines konkreten Eignungsgebiets spezifisch zu entscheiden ist, ob damit auch die erforderliche projektbezogene Grundlage im Richtplan für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse geschaffen wird. Nur falls ja, hätte dann für die einzelnen Projekte direkt zur nachfolgenden Planung auf der Stufe Nutzungsplan und Baubewilligung übergegangen werden können. Die Mehrheit der Kommission will hier etwas weiter gehen. Die Festlegung eines Eignungsgebiets nach den Vorgaben von Artikel 10 Absatz 1ter soll in jedem Fall zur Folge haben, dass Vorhaben für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse keiner projektbezogenen Grundlage im Richtplan bedürfen. Diese Vereinfachung ist zu begrüssen, sie dient auch der Rechtssicherheit.

Auch beim Antrag der Mehrheit der ständerätlichen Kommission bleibt es möglich, dass der Kanton bei der Festlegung eines bestimmten Eignungsgebiets bei Bedarf spezifische Vorgaben für die nachfolgende Planung für die einzelnen Anlagen vorsieht. Möglich ist auch, dass der Bundesrat bei der Genehmigung eines Eignungsgebiets Auflagen für die nachfolgende Planung anordnet. Das scheint mir eine wichtige Ergänzung zu sein. Aus Sicht des Bundesrates gilt der Wegfall der projektbezogenen Richtplangrundlagen auch für Projekte in bereits ausgeschiedenen Windenergiegebieten. Hier können wir direkt weiterarbeiten.

Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, der Kommissionsmehrheit zu folgen.