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Gartmann Walter · Nationalrat · 2024-12-17

Gartmann Walter · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-17

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihren Sitzungen von August bis Oktober 2024 das Flugpassagierdatengesetz beraten und einige Präzisierungen vorgenommen. Nachdem die SiK-N an ihrer Augustsitzung einstimmig auf das Flugpassagierdatengesetz eingetreten ist, hat sie in der Detailberatung beschlossen, dem Rat zu beantragen, mehrere Präzisierungen am Gesetz vorzunehmen.

So soll bei Artikel 2 Absatz 1 präzisiert werden, dass die Pflicht zur Bekanntgabe von Flugpassagierdaten nur jene Flüge betrifft, die eine Fluggesellschaft auch selber durchführt. Dies ist gerade bei Codeshare-Flügen wichtig, bei denen eine Airline im Auftrag einer anderen Airline den Flug übernimmt. Deshalb sollen Luftverkehrsunternehmen auch nur für die Daten zuständig sein, für die sie auch Flüge durchführen. Zudem sollen die Fluggesellschaften nur jene Daten erheben, die sie effektiv zur Abwicklung der Buchung benötigen. Die SVP-Fraktion begrüsst hier bei diesem Gesetz für einmal eine möglichst enge Angleichung an die internationalen Vorgaben.

Auch bei Artikel 2 Absatz 2 wollen wir keine aufwendigere spezifisch schweizerische Lösung, einen sogenannten Swiss Finish, welcher die Schweizer Luftverkehrsunternehmen benachteiligen würde. Unumgänglich scheint hier die Tatsache zu sein, auch wenn wir das etwas zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, dass ein Schweizer Luftverkehrsunternehmen einem anderen Staat Flugpassagierdaten bekannt geben darf, auch wenn die Schweiz noch keinen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag aushandeln konnte. Dies gilt allerdings nur, sofern der betreffende Staat die Einhaltung klar definierter Datenschutzstandards gewährleistet.

Weiter unterstützen wir bei Artikel 20 Absatz 3, dass bei Dringlichkeit die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichtes anstelle des gesamten Gremiums über die Aufhebung der Pseudonymisierung entscheiden kann. Wir begrüssen auch hier kurze und klare Entscheidwege. Ablehnen werden wir jedoch Anträge, welche eine unmittelbare Pseudonymisierung der Daten verlangen oder auf eine Vorratsdatenspeicherung verzichten wollen. Ebenso bekämpfen wir mögliche Bestrebungen, wonach nicht gewerbsmässige Privatfliegerei auch direkt im Gesetz geregelt werden soll.

Die Kommission möchte eine effizientere und kostengünstige Umsetzung des Gesetzes anstreben. Zudem will sie einen möglichst hohen Sicherheitsgewinn bei der Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität erzielen. Diese Kommissionsbestrebungen sind ganz im Sinne der SVP-Fraktion und werden von uns auch so gestützt. Allgemein erachtet die SVP die von der Kommission erarbeitete Variante bezüglich Datenschutz als angemessen und der geforderten Sicherheit dienlich. Die SVP-Fraktion lehnt die teils bereits in der Kommission gestellten Änderungsanträge und hier auch vorgetragenen Minderheitsanträge, besonders jene, welche namentlich den Datenschutz zusätzlich stärken wollen, klar ab. Wir werden dem Gesetz gemäss der Variante der Mehrheit der Kommission zustimmen.