Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, und möchte das folgendermassen begründen: Ich mache mir schon Sorgen um das schweizerische Energiesystem und vor allem darum, wie wir auch in fünf oder zehn Jahren und vor allem langfristig noch genügend Energie und insbesondere Strom produzieren können. Unsere Stimmbevölkerung hat 2017 beschlossen, dass wir aus der Kerntechnologie aussteigen. Die bestehenden Werke bleiben am Netz, solange sie sicher sind, aber neue Werke können nicht bewilligt werden. Wir haben 2023 beschlossen, dass wir bis 2050 aus den fossilen Energien aussteigen. Letztlich bleiben also nur erneuerbare Energien: Wasser-, Solar- und Windenergie sowie ein kleiner Teil Energie aus Biogasanlagen.
In diesem Bereich stellen wir jedoch fest, und das macht mir Sorgen, dass alle Projekte oder mindestens sehr viele bzw. die wesentlichen Projekte mit Einsprachen belastet sind - das wurde jetzt im Rat schon gesagt - oder dass diesbezüglich Einsprachen oder Beschwerden angekündigt werden. Dies geschieht trotz der klaren Annahme der Vorlage zum Energiegesetz durch die Stimmbevölkerung mit fast 70 Prozent. Das betrifft insbesondere die drei grössten der sechzehn Projekte. Allein die drei grössten Projekte machen zwei Drittel der Speicherproduktion, der 2 Terawattstunden, aus. Trotz klarer Annahme durch eine grosse Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung müssen wir hier mit Einsprachen, Beschwerden und einer Verlängerung rechnen. Das Gleiche wurde jetzt bezüglich der wenigen alpinen Solaranlagen gesagt. Auch wenn es wenige sind, ist am Schluss jedes Kilowatt in der Schweiz wichtig, insbesondere was die Winterstromproduktion anbelangt. Auch die Windanlagen sind sehr stark belastet.
Wir brauchen hier einen Befreiungsschlag, denn ich mache mir schon Sorgen, wie wir die 10 Prozent der Stromproduktion ersetzen sollen, die bis 2033 wegfallen werden. Dass Beznau gemäss Planungen der Axpo jetzt vier Jahre länger am Netz bleiben kann, ist grundsätzlich erfreulich - es sind aber nur vier Jahre. Das heisst also, dass wir ab heute gerechnet bis in acht Jahren 10 Prozent mehr Stromproduktion brauchen werden, um auf dem Status quo zu bleiben! Und Sie wissen alle, dass die Anzahl der Wärmepumpen zunimmt, dass die Industrie mehr Strom braucht und dass auch die Elektromobilität mit Massnahmen gemäss CO2-Gesetz gefördert wird. Wir werden in diesem Land also deutlich mehr Strom brauchen. Und weil wir in allen Bereichen Blockaden haben, braucht es einen Befreiungsschlag.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dazu die Aufhebung des Technologieverbots im Bereich der Kerntechnologie diskutiert und deshalb der Blackout-Initiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. Der Bundesrat wird in nächster Zeit über die entsprechende Vernehmlassungsvorlage befinden, zu der dann alle Stellung nehmen können. Wie jedoch richtig gesagt wurde, ersetzt das nicht den Aufwand im Bereich der erneuerbaren Energien, denn es handelt sich um eine langfristige Option; da sprechen wir von den Jahren 2040 bis 2050. Wir brauchen aber natürlich kurzfristig mehr Strom. Das können wir aktuell nur über die Erneuerbaren hinkriegen.
Hier setzt der Beschleunigungserlass an. Heute verstreichen zum Teil zwanzig Jahre, bis ein Windkraftprojekt realisiert werden kann. Dieser Prozess muss beschleunigt werden. Deshalb hat der Bundesrat am 21.[NB]Juni 2023 die Botschaft und den Entwurf zum Beschleunigungserlass verabschiedet. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Änderungen, ich konzentriere mich hier auf die Botschaft, wie sie vom Bundesrat eröffnet wurde:
1.[NB]Die Kantone legen schon heute in ihren Richtplänen die geeigneten Gewässerstrecken und Gebiete zur Nutzung der Windenergie fest. Bereits im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, dem Energiemantelerlass, haben Sie festgelegt, dass die Kantone solche Eignungsgebiete auch für Solaranlagen von nationalem Interesse bestimmen sollen. Mit dem Beschleunigungserlass sichern wir ab, dass konkrete einzelne Projekte, die in einem Eignungsgebiet liegen, keine Festsetzung im Richtplan mehr brauchen. Es kann direkt mit dem Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren begonnen werden. Das spart Zeit. Wir handhaben das seit Kurzem z.[NB]B. bei der Richtplangenehmigung für Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie schon so. Mit der Planung wird der Zubau an jenen Standorten gebündelt, die sich dafür am besten eignen, weil sie z.[NB]B. bereits vorbelastet sind und sich dort keine [PAGE 1320] Schutzgebiete befinden. Der Zubau in einem Eignungsgebiet ist einfacher, schneller und attraktiver. Wir verhindern so eine Verzettelung der Energieanlagen im Land. Wir machen nicht überall alles, sondern sorgen für einen raschen Zubau dort, wo es sinnvoll ist. So bewahren wir gleichzeitig die schützenswerten Landschaften, Biotope, Wälder und Kulturland.
2.[NB]Die Kantone sollen für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. Die Nutzungsplan- und Baubewilligungsverfahren werden vereint. Der Standortkanton erteilt neu alle kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Damit verhindern wir, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden kann.
Weiter ist es dem Bundesrat wichtig, dass auch die betroffenen Gemeinden bei der Planung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mitwirken können. Dass das wichtig ist, hat gerade der Abstimmungskampf rund um das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien deutlich gezeigt. Die Kantone müssen deshalb die betroffenen Gemeinden frühzeitig ins konzentrierte Plangenehmigungsverfahren einbeziehen und so dem Mitwirkungsrecht der Gemeinde Rechnung tragen.
Der Nationalrat hat ergänzt, dass die Kantone zudem vorsehen können, dass die Standortgemeinden dem Projekt zustimmen müssen. Ihre Kommission geht einen Schritt weiter und beantragt, den Standortgemeinden grundsätzlich das Zustimmungsrecht einzuräumen, wobei das kantonale Recht etwas anderes vorsehen kann. Ich wurde verschiedentlich angegangen, der Bundesrat habe doch versprochen, dass die Gemeinden immer zustimmen müssen oder mitsprechen können. Dem ist so, das haben wir gesagt. Aber selbstverständlich können wir den Föderalismus nicht ausschalten. Das heisst, wenn die Kantone ihrerseits Gesetze erlassen, wonach die Zustimmung auf Kantonsebene erfolgt, dann ist dies letztlich dem Föderalismus und einer demokratischen Entscheidung innerhalb der Kantone geschuldet. Aber gemäss dem Antrag Ihrer Kommission braucht es dort, wo der Kanton nichts entscheidet, die Zustimmung der Gemeinde. Ich meine, das sei eine gute Verbesserung seitens der Kommission.
3.[NB]Der Bundesrat will auch den Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse verkürzen. Auf kantonaler Ebene ist künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Die Gerichte sollen, wenn möglich, innert 180 Tagen entscheiden. Zudem hat der Bundesrat vorgesehen, dass lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte von nationalem Interesse keine Beschwerde mehr einreichen können. Er reagiert damit auf den Umstand, dass solche Vorhaben heute oftmals durch Beschwerden von kleinen, lokalen Umweltorganisationen verzögert werden. Bei Anlagen von nationalem Interesse ist das nicht gerechtfertigt.
Neu sollen deshalb nur noch national tätige Organisationen zur Beschwerde legitimiert sein, also solche mit Beschwerdelegitimation an das Bundesgericht. Das sind z.[NB]B. WWF Schweiz, Pro Natura, Schweizer Vogelschutz, SAC, die Stiftung Landschaftsschutz oder der Schweizerische Fischereiverband. Beschwerdeberechtigt sind weiterhin die Standortkantone und die Standortgemeinden. Ich spreche da immer von der Vorlage, wie sie der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hat.
Zusammengefasst: Dem Bundesrat ist es wichtig, dass wir in der Schweiz effiziente und rasche Verfahren für die Planung und Bewilligung von Energieanlagen haben. Die Begründung habe ich einleitend gemacht. Den nötigen Befreiungsschlag nach der klaren Abstimmung spüre ich leider nicht, er ist noch nicht erfolgt. Man hält an Beschwerden und Einsprachen fest, als ob die Bevölkerung nie abgestimmt hätte. Damit wir wirklich vorwärtskommen, ist die Vorlage, die wir hier beraten, als ergänzender Teil zum Gesetz für eine sichere Stromversorgung sehr wichtig; das wurde bereits gesagt. Es ist wichtig, dass dabei die lokale Bevölkerung in den Gemeinden einbezogen wird. Ich meine aber, es ist auch wichtig, dass wir, wie es schon im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien steht, die schützenswerten Landschaften und Biotope verschonen und schützen. Das kann bei der Einteilung in der Richtplanung der Gebiete sichergestellt werden.
Der Ständerat hat einige wichtige Punkte verbessert, die zusätzlich zu einer Beschleunigung führen. Ich werde seitens des Bundesrates nicht alle unterstützen können, weil ich denke, dass damit die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage insgesamt auch gefährdet werden könnte. Wenn wir am Schluss im Falle eines Referendums dann nichts haben, nützt uns das relativ wenig. In vielen Punkten wird sich der Bundesrat den Beschlüssen des Ständerates aber anschliessen können. Ich werde in der Detailberatung darauf eingehen.
Mit diesen Begründungen als Hintergrund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.