Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-17
Wortprotokoll
Danke, ich nehme gerne zu dieser Frage von Herrn Ständerat Müller Stellung. Der Kanton Luzern hat bekanntlich am 24.[NB]November eine Änderung des Luzerner Planungs- und Baugesetzes beschlossen. Er hat dabei eine ganze Reihe von Massnahmen vorgesehen, um den Einbezug der Gemeinden im konzentrierten Plangenehmigungsverfahren sicherzustellen. Von einem Zustimmungsrecht der Gemeinden ist im Luzerner Plangenehmigungsverfahren jedoch keine Rede. Es erscheint daher plausibel, dass der Kanton in diesem Sinne hier etwas anderes bestimmt hat als das, was jetzt im vorliegenden Gesetz eingefügt wird. Dies hat zur Folge, dass kein Zustimmungsrecht der Gemeinden besteht. Allenfalls wird sich dazu einmal das Bundesgericht äussern.
Aber für mich ist klar, dass das kantonale Recht durch diese Bestimmung nicht infrage gestellt wird, sondern es wird eben respektiert, wenn etwas anderes durch den Kanton bestimmt wird. Also wir bestimmen hier nur das Mitbestimmungsrecht der Gemeinde, wenn der Kanton nichts anderes bestimmt. Mit der Abstimmung im Kanton Luzern wurde etwas anderes bestimmt. Ich habe diese Rückmeldung auch aus anderen Kantonen erhalten. Da möchte ich schon noch einmal betonen: Wenn der Kanton demokratisch - hier im Luzerner Fall sogar die Gemeinde - selbst bestimmt, wie er es innerhalb seines eigenen Gebietes handhaben will, dann hat es der Kanton so beschlossen, und der Bund kann das hier nicht übersteuern, solange Sie an dieser Formulierung festhalten.