Zryd Andrea · Nationalrat · 2024-12-17
Zryd Andrea · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion begrüsst es, dass mit dem Flugpassagierdatengesetz ein Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität geleistet wird und dass der Wirtschaftsstandort Schweiz dadurch gestärkt werden kann.
Das neue Gesetz regelt die Bekanntgabe von Flugpassagierdaten durch Fluggesellschaften an die Behörden und erlaubt es, in der Schweiz ein nationales Passenger-Name-Record-Informationssystem (PNR-Informationssystem) aufzubauen. Uns ist klar, dass die Schweiz ohne eigenes PNR-System zu einer Sicherheitslücke in Europa werden könnte und dass sie auch wirtschafts-, verkehrs- und aussenpolitisch beträchtliche Nachteile erleiden würde. In der Vernehmlassung konnte sich die SP breit einbringen, viele ihrer Anliegen sind aufgenommen worden. Insbesondere bei der Aufbewahrungsdauer und der Art des Verdachtes auf Terrorismus konnten wir bedeutende Eckpfeiler setzen. Der Bundesrat ist zwar gewillt, den Datenschutz zu erhöhen, dennoch kritisiert ein Teil der SP-Fraktion, dass den individuellen Grundrechten zu wenig Beachtung geschenkt wird. So werden die neuen Überwachungsmechanismen als einschneidend erachtet; ebenfalls bemängelt wird eine Vorratshaltung ohne Terrorismusverdacht.
Ich komme kurz auf den Inhalt der Vorlage zu sprechen. Bereits erwähnt worden sind die Daten des PNR-Informationssystems, die die Fluggäste bei der Buchung angeben: Name, Nachname, Kontaktdaten, Reisebüro und Zahlungsinformationen. Diese Daten sind wichtig für die Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität, worunter beispielsweise auch der grässliche Menschenhandel fällt. Das Fedpol bestätigt klar, dass es diese Daten ermöglichen, verdächtige Personen frühzeitig zu identifizieren und Reisebewegungen nachzuvollziehen. Etwa siebzig Länder, einschliesslich aller EU-Staaten, nutzen die PNR-Daten bereits gemäss den internationalen Vorgaben der UNO, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der EU. Die USA fordern die Schweiz zur Verwendung der PNR-Daten auf, damit die Schweiz im Visa Waiver Program der USA verbleibt, das es Schweizerinnen und Schweizern ermöglicht, ohne Visum in die USA einzureisen.
Derzeit kann die Schweiz die PNR-Daten nicht systematisch nutzen. Das Flugpassagierdatengesetz soll dies nun ändern. Daten, die keine objektiven Anhaltspunkte für Terrorismus oder andere Schwerstkriminalität aufweisen, dürfen nicht länger als sechs Monate gespeichert werden. Diese Daten werden zudem bereits nach einem Monat pseudonymisiert, d.[NB]h., dass identifizierende persönliche Informationen wie Name, Kontaktdaten und Geburtsdatum nicht mehr direkt im System sichtbar sind. Weisen die Daten hingegen objektive Anhaltspunkte für Terrorismus oder Schwerstkriminalität auf, dürfen sie maximal fünf Jahre gespeichert werden. In der gesetzlichen Vorlage konnten wir präzisieren, dass bei Dringlichkeit die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen [PAGE 2442] Abteilung des Bundesverwaltungsgerichtes anstelle des gesamten Gremiums über die Aufhebung der Pseudonymisierung entscheidet. Dadurch wird die Einhaltung der kurzen Wege erleichtert.
Ich komme zum Abstimmungsverhalten der SP-Fraktion. Generell stimmen wir den meisten Minderheitsanträgen zu, die den Datenschutz massvoll und verantwortlich erhöhen, ohne die gesetzliche Vorlage zu gefährden. Uns ist es ein Anliegen, Fälle von Kriminalität frühzeitig, zielgerecht und zusammen mit anderen Ländern zu orten. Ab und zu ist das in Bezug auf die Gewichtung ein Balanceakt zwischen dem Persönlichkeitsschutz und den Überwachungsmechanismen.
Die SP-Fraktion stimmt folgenden Minderheitsanträgen zu, in der Regel sind das die Minderheitsanträge Hässig Patrick und Candan Hasan:
Bei Artikel 1 Absatz 3 sind wir der Meinung, dass die Privatfliegerei ebenfalls unter das Flugpassagierdatengesetz fallen sollte, besteht doch gerade bei Privatflügen immer ein Risiko von Schwerstkriminalität.
Der Minderheitsantrag Candan Hasan bei Artikel 2 Absatz 4 betrifft ebenfalls die Privatfliegerei. Ihm stimmen wir auch zu.
Bei den zwei Minderheitsanträgen Hässig Patrick zu Artikel 12 Absatz 1bis und Artikel 15 Absatz 1 geht es um die Verhältnismässigkeit der generierten Risikoprofile, deren regelmässige Überprüfung und Anpassung sowie um die engere Ausgestaltung der Risikoprofile; zudem sollen die Risikoprofile durch das Bundesverwaltungsgericht anstatt durch den Bundesrat überprüft werden. Das erachten wir als gerechtfertigt.
Bei Artikel 29 Absatz 1 verlangt die Minderheit Hässig Patrick, dass die gegenseitige Bekanntgabe von Flugpassagierdaten zwischen ausländischen Staaten und internationalen Organisationen nur unter Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes erfolgen soll.
Nun komme ich zum interessanten Teil, d.[NB]h. zu den Anträgen, bei denen die SP-Fraktion - mit einem Drittel zu ungefähr zwei Dritteln - gespalten ist. Betroffen sind die Minderheiten I (Andrey) und II (Andrey) zu den Artikeln 18, 19 und[NB]21. Einige Fraktionsmitglieder befürworten entweder eine unmittelbare Pseudonymisierung der Daten oder einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Sie möchten den Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte höher gewichten und warnen vor dem Missbrauchspotenzial. Die Befürworter hingegen, d.[NB]h. die Mehrheit der Kommission, zu der auch ich gehöre, erachten die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung zum Datenschutz als angemessen und streben eine möglichst hohe Sicherheitswirkung an.