Rutz Gregor · Nationalrat · 2024-12-17
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-17
Wortprotokoll
Geschätzter Kollege Glättli, ich freue mich: Die adventliche Vorfreude hat einen neuen Höhepunkt erreicht, nachdem Sie erklärt haben, dass Ihre Vorstösse nur noch angekündigt, aber nicht mehr eingereicht werden, weil dies gar nicht mehr nötig sei. Das ist doch eine schöne Entwicklung, die ich so heute nicht erwartet hätte.
Ganz kurz zu dieser Vorlage aus unserer Sicht: Wir meinen, dass dies eine relativ unspektakuläre Vorlage ist, die eigentlich nur Selbstverständlichkeiten beinhaltet. Das eine - und da hat Herr Glättli gar nicht so unrecht mit seinem Hohelied der Liebe, das er aus der Bibel zitiert hat - ist tatsächlich eine Eigenart unseres Staatssystems. Wir haben nicht Regierung und Opposition, sondern wir haben zum Glück eine überparteiliche Zusammenarbeit und wechselnde Koalitionen zwischen verschiedenen Fraktionen. Das gibt unserem System Stabilität und Praxisnähe.
Das wird in den kantonalen Parlamenten so gelebt: In den meisten Parlamenten ist es vollkommen normal und üblich - und es war gar nie anders -, dass man gemeinsam Vorstösse einreichen kann. Vor diesem Hintergrund haben wir in der Staatspolitischen Kommission die Ansicht vertreten, dass dies auch dem Nationalrat gut anstehen würde, weil es tatsächlich wenig Sinn macht, dass man fünf gleichlautende Vorstösse separat einreicht, wenn man auch gleich einen gemeinsamen Vorstoss zu fünft einreichen könnte. Es stimmt natürlich, wie Kollege Pfister gesagt hat, dass es heute schon möglich sei, dies so zu tun. Es wäre aber einfacher, man würde es anders machen. Vor diesem Hintergrund hat die Staatspolitische Kommission diesen Schritt beschlossen.
Beim zweiten Punkt aber hat Kollege Glättli nicht mehr ganz recht. Dort ist auch der Korintherbrief nicht mehr ganz richtig, dort wäre dann eher das Buch Prediger angebracht: Es gibt eine Zeit, um zu reden, und eine Zeit, um zu schweigen. In diesem Punkt geht es um die Frage der Sondersessionen. Wenn Sie das Parlamentsgesetz anschauen, sehen Sie, dass in Artikel 2 steht, dass sich unser Rat regelmässig zu ordentlichen Sessionen versammelt. Das machen wir viermal im Jahr und nicht häufiger, weil wir ein Milizparlament sind. Wir haben alle einen Beruf und können uns nicht tagein, tagaus nur um das Parlament kümmern, sondern es gibt dafür gewisse ordentliche Sessionen. Dann ist vorgesehen - und das gibt es nicht seit immer, das ist eine relativ neue Erscheinung -, dass man gemäss Absatz 2 Sondersessionen machen kann, wenn die ordentlichen Sessionen, so der Wortlaut des Gesetzes, zum Abbau der Geschäftslast nicht ausreichen. Wenn also der Abbau der Geschäftslast in den ordentlichen Sessionen nicht mehr gewährleistet ist, kann man Sondersessionen beschliessen.
Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass die Sondersessionen erstens mittlerweile in jedem Jahr stattfinden und dass dort zweitens mehr Vorstösse eingereicht als abgebaut werden. Da müssen wir mit uns selber ehrlich sein. Wenn wir Artikel 2 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes nachkommen möchten und Sondersessionen beschliessen, um eben den Abbau der Geschäftslast zu befördern, dann macht es keinen Sinn, wenn in diesen Sessionen mehr Vorstösse eingereicht als bearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund sind wir auch hier der Auffassung, dass die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission richtig liegt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die parlamentarischen Rechte werden in keinster Weise eingeschränkt, sonst wäre ich der Erste, der dagegen wäre. Aber wenn wir sagen, dass wir neben den ordentlichen Sessionen, in denen wir alle Rechte haben und auch künftig haben werden, Sondersessionen machen, um die Geschäftslast abzubauen, dann müssen wir ehrlich sein und uns darum kümmern und nicht das Gegenteil machen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, in beiden Punkten der Mehrheit zuzustimmen und diese Vorlage, die sehr vernünftig ist, so zu verabschieden.