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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-12-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ihre Staatspolitische Kommission hat dieser parlamentarischen Initiative am 12.[NB]Oktober 2023 einstimmig Folge gegeben. Einstimmigkeit bedeutet, es handelt sich um eine Frage, die überparteilich mindestens so weit von allen getragen wird: Man ist sich einig, dass ein Versuch, sich des Problems anzunehmen, sich lohnen würde. Ich erinnere kurz noch einmal an die wichtigsten Gründe.

Der erste Grund ist die Kontinuität: Die Mitglieder der Verwaltungsdelegation sind heute höchstens drei Jahre in diesem Gremium, und jedes Jahr gibt es Wechsel. Da geht aus Sicht der Kommission viel Know-how verloren, und die langfristige Begleitung von Projekten ist schwierig.

Der zweite Grund ist: Die Verwaltungsdelegation hat gemäss Artikel 65 die Aufsicht über die Parlamentsdienste. Es stellt sich die Frage, wie sie diese unabhängig wahrnehmen kann, wenn ihre Mitglieder als aktuelle oder künftige Ratspräsidentinnen und -präsidenten in grossem Ausmass auf die Unterstützung der Leitung der Parlamentsdienste angewiesen sind. Dieser Aspekt wurde in der Kommissionsberatung auch von ehemaligen Nationalratspräsidentinnen und -präsidenten eingebracht.

Der dritte Grund ist ein Punkt, der die Perspektive der Arbeit in den Kommissionen einbringt: Zwischen Verwaltungsdelegation und Ratspräsidium besteht heute eine Personalunion, somit dominiert vor allem die Perspektive der Präsidien und der Büros. Die Perspektive der anderen Organe der Bundesversammlung, insbesondere der Kommissionen, kann da etwas verloren gehen.

Im Falle der Reorganisation der Kommissionssekretariate, die immer noch im Gange ist, wird sich eben zeigen, ob sich die Verwaltungsdelegation hier im Sinne der Kommissionen einbringt. Denn die Kommissionen brauchen das Personal direkt in Kommissionssekretariaten und nicht in einem unter Umständen eben bürokratischen Wasserkopf. Kommissionen haben mehr Personal verlangt, sie haben es erhalten, aber jetzt wird beantragt, die Zuteilung dieser Mitarbeitenden auf die Kommissionen zentral vorzunehmen. Das[NB]müsste man zuerst innerhalb eines Aufsichtsgremiums diskutieren, weil damit natürlich wesentliches Know-how von den einzelnen Kommissionen weggeht. Auf jeden Fall[NB]müsste geprüft werden, ob Artikel 65 Absatz 3, wonach die Dienststellen der Parlamentsdienste gemäss den Weisungen der Organe arbeiten, für welche sie tätig sind, nicht präzisiert werden[NB]müsste. Denn die Mitarbeitenden, die für die Kommissionen tätig sind,[NB]müssten klarerweise auch den jeweiligen Kommissionspräsidien unterstellt werden können. Das Übergewicht der Verwaltung ist hier ohnehin zu gross.

Es geht um die Kernfrage der Unabhängigkeit der Kommissionen und des Parlamentes von der Führung der Parlamentsdienste, und es geht um eine Frage der Aufsicht. Die Staatspolitische Kommission ist der Meinung, dass wir die vier Ziele, die in der Initiative erwähnt werden, diskutieren und damit die Aufsicht des Parlamentes über die Parlamentsdienste verbessern müssen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat die parlamentarische Initiative am 30.[NB]April dieses Jahres beraten. Sie hat der parlamentarischen Initiative mit 8 zu 4 Stimmen leider keine Folge gegeben. Das Hauptargument war, dass man Zweifel hatte, ob sich das Problem legiferieren liesse, und auch, ob es nicht eher in der Führungsverantwortung der Mitglieder der Verwaltungsdelegation liege, dass man nicht in diese Ambivalenzen hineinkomme. Das ist der klassische Konflikt zwischen Strukturen und Personen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist der Meinung, dass dies nicht nur eine Frage der Personen und ihrer Führungsverantwortung ist, sondern eben auch eine Frage der Organisation. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat das anders gesehen.

Ihre Kommission hat diesen Entscheid zur Kenntnis genommen und beantragt Ihnen jetzt trotzdem sehr deutlich, mit 21 zu 2 Stimmen, am Folgegeben festzuhalten. Wir sind grösstmehrheitlich wirklich davon überzeugt, dass Handlungs- oder zumindest Diskussionsbedarf besteht, und bitten Sie, diesen Entscheid zu bestätigen. Es wäre auch ein Akt der parlamentarischen Höflichkeit seitens der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, wenn sie einlenken würde und die Sache mindestens einmal prüfen lassen möchte. Auch das gehört meines Erachtens zur Führungsverantwortung von Kommissionsmitgliedern.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.