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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2024-12-18

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Bereits während der letzten Legislatur setzte sich Ihre SiK intensiv mit der Thematik von Gewalt an Sportanlässen auseinander. An der Sitzung vom 24.[NB]Juni dieses Jahres haben wir die Thematik wieder aufgenommen. Wir haben in Anwesenheit einer Vertretung des Fedpol und des[NB]BASPO eine Repräsentantin der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und seitens der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz sowohl einen Kommandanten als auch deren Generalsekretär angehört. Dabei stellte sich heraus, dass die Hoogan-Datenbank respektive der Zugriff auf diese im Kampf gegen den Hooliganismus ein Problem darstellt.

Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 10.[NB]und 11.[NB]Oktober einstimmig die Motion 24.4253, "Hoogan-Abgleich beim Verkauf von Tickets für Sportveranstaltungen", beschlossen. Die Kantone sollen damit bei der Bekämpfung von Hooliganismus die gewünschte Unterstützung erhalten.

Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, die Rechtsgrundlagen dahin gehend zu ändern, dass der Bund bereits den Ticketverkaufsstellen für Sportveranstaltungen die Daten aus der Hoogan-Datenbank bekannt geben darf. Personen, welche mit einer Massnahme im Hoogan-Informationssystem registriert sind, würde dann der Ticketverkauf verweigert. Diese Änderung braucht es für eine umsetzbare und wirkungsvolle Einführung von personalisierten Tickets.

Bereits nach geltendem Recht dürfen gemäss Artikel 24a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Hoogan-Daten an Organisatoren von Sportveranstaltungen weitergegeben werden. Damit können die Sportclubs bei den Zutrittskontrollen die Ausweise der Besucherinnen und Besucher mit den Hoogan-Daten abgleichen und verzeichneten Personen den Zutritt verwehren. Es ist aber komplett illusorisch, zu meinen, es sei möglich, jede einzelne Person beim Eintritt in ein Stadion zu kontrollieren und den Abgleich dann zu machen. Dazu wäre viel zu viel Sicherheitspersonal notwendig, und der Zutritt ins Stadion würde viel zu lange dauern. Deshalb braucht es eine Vorverlegung dieser Kontrolle auf den Ticketverkauf.

Die KKJPD erhält so eine für sie wichtige, bis anhin fehlende gesetzliche Grundlage. Das Plenum der KKJPD hat im April dieses Jahres nämlich entschieden, das Hooligan-Konkordat zu revidieren. Die Umsetzung und Einführung von personalisierten Tickets wird so bedeutend einfacher.

Der Bundesrat lehnt die Motion aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Er befürchtet, dass eine unbescholtene Person, die ein Ticket kaufen will, zufälligerweise den identischen Namen und das identische Geburtsdatum wie eine Person haben könnte, die als Hooligan registriert ist, und dass ihr der Ticketkauf dann verwehrt würde, weil es zu einem falschen Verdacht kommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Fall eintritt, ist bei 918 Personen, die im Juni 2024 in der Hoogan-Datenbank registriert waren, verschwindend klein. Sie liegt wohl, statistisch gesehen, im Promillebereich, nahe bei null. Im Verhältnis zum Schaden, den ein potenzieller Hooligan anrichten kann, ist die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme mehr als gerechtfertigt. Der beste Datenschutz besteht im Übrigen darin, dass man erst gar nicht in der Hoogan-Datenbank erscheint.

Gewalt an Sportanlässen ist seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, ein Thema. Wir haben hier die Möglichkeit, die Kantone und ihre Polizeikorps zu unterstützen. Wir sollten nicht länger einfach nur zusehen und uns die heisse Kartoffel gegenseitig zuspielen, sondern endlich handeln.

Die Kommission hat diese Motion mit 11 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.