Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion fordert, mit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen zu evaluieren, ob Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen verbessern können. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Auch diese Motion bringt nichts. Der Bund hat die Arbeiten, die Sie von ihm verlangen, schon gemacht.
Gewalt an Sportveranstaltungen ist zu verurteilen. Wir müssen sie gemeinsam bekämpfen. Die Hauptzuständigkeit liegt aber gemäss der verfassungsmässigen Ordnung bei den Kantonen, die für die öffentliche Sicherheit auf ihrem Gebiet zuständig sind. Dem Bund kommt eine Unterstützungs- und Koordinationsfunktion zu, und die nimmt er auch wahr. Der Bund betreibt das Informationssystem Hoogan, er erlässt Einreiseverbote und Ausreisebeschränkungen. Der Bund sorgt mit der nationalen Fussballinformationsstelle für den internationalen polizeilichen Informationsaustausch. Zudem pflegen Bund und Kantone bereits heute eine enge Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Gewalt rund um Sportveranstaltungen. Dafür bestehen diverse operative, strategische und[NB]politische[NB]Gremien[NB]und[NB]Gefässe,[NB]und die funktionieren.
Der Bund hat im Sommer 2024, diesen Sommer, mit den Kantonen evaluiert, inwiefern Gesetzesänderungen auf Bundesebene die Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen verstärken könnten. An diesen Arbeiten waren das Fedpol, das Bundesamt für Justiz sowie die Generalsekretariate der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz beteiligt. Die Arbeit wurde gemacht, genau in diesem Verbund, den Sie wünschen. Das Ergebnis der Evaluation wurde der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates präsentiert. Damit hat die in der Motion geforderte Evaluation bereits stattgefunden, einfach nicht in Form einer neuen Arbeitsgruppe, sondern in den bereits bestehenden etablierten Gefässen. [PAGE 1336]
Es ist nicht ersichtlich, was diese Motion bringen soll. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen daher, sie abzulehnen.