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Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-06-04

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte nicht verlängern, aber das ist nun tatsächlich ein Problem. Ich habe nachgeschaut: In diesem Saal hat es viele, die auch in Stiftungsräten von Pensionskassen mitmachen. Sie können alle bestätigen, dass Teilliquidationen ein ernst zu nehmendes Problem sind, dass sie gewaltige Schwierigkeiten aufgeben. Ich sage Ihnen, das wird die Politik in den nächsten Wochen und Monaten noch beschäftigen. Ich möchte beliebt machen, dass wir hier eine Differenz schaffen, also an unserem Beschluss festhalten, damit die Kommission diese Geschichte noch einmal anschauen kann.

Ich sage es noch einmal: Es ist im jetzigen Zeitpunkt ein Hauptproblem bei der Führung und Verwaltung der Pensionskassen. Diese Probleme - das kann ich Ihnen garantieren - werden noch zunehmen. Wir wissen, dass sich über die Hälfte der Pensionskassen in Unterdeckung befindet. Das führt natürlich dazu, dass der Chef des Betriebs unter Druck nicht zuletzt der Versicherten gezwungen oder angehalten wird, die Pensionskasse zu wechseln. Deshalb haben wir jetzt zu Hunderten diese Kassenwechsel, und das führt zu Teilliquidationen. Es ist für viele Pensionskassen ein gewaltiges Problem, solche Teilliquidationen zu vollziehen. Schon diejenigen, die auf Ende letzten Jahres gekündigt haben, haben nun dieses Problem im Haus. Ich möchte sagen - ohne es zu dramatisieren -, dass wir bei diesen Teilliquidationen schon jetzt eine Art Vollzugsnotstand haben.

Denn solche Teilliquidationen, Frau Spoerry hat es gesagt, sind äusserst komplex. Es gibt auch ganz seltsame Dinge, die die Leute überhaupt nicht verstehen: Wenn einer den Betrieb wechselt, dann bekommt er seine Freizügigkeitsleistung, wenn aber sein Betrieb die Pensionskasse wechselt, dann hat er die Probleme betreffend die Unterdeckung. Teilliquidationen haben also ein Konfliktpotenzial in sich und überfordern die Pensionskassenvollzugsorgane und - das habe ich auch festgestellt - auch die Aufsichtsorgane. Bei einer Teilliquidation wird der Versichertenbestand bekanntlich zweigeteilt, wir haben den Fortbestand auf der einen Seite und den Abgangsbestand auf der anderen Seite. Ich meine, wenn man jetzt einfach im Gesetz sagt, man müsse gleich behandeln, dann werden die Probleme, die sich dann in der Differenzierung ergeben, nicht gelöst.

In der Vergangenheit, Frau Spoerry hat es gesagt, war es eben einfach, es war "Pensionskassen-Schönwetter". Die Hauptsorge bestand darin, freie Vorsorgemittel zu verteilen. Heute haben die Pensionskassen ein garstiges Umfeld: Es geht um die Zuteilung der fehlenden Vorsorgemittel. Es geht um die Mitnahme der Unterdeckung. Dann gibt es noch die Geschichte mit den Rentnern. Wenn der Betrieb die Pensionskasse mit Unterdeckung wechselt, dann ist das noch ein besonderes Problem, das nicht gelöst ist.

Das bisherige Teilliquidationsverfahren war äusserst schwerfällig und Zeit raubend, weil jeder Beteiligte - ich habe im Zwiegespräch festgestellt, dass auch der Kommissionspräsident einem Irrtum unterlegen ist - das Recht hat, Einsprache zu erheben. Sie können sich das einmal vorstellen. Davon wird heute rege Gebrauch gemacht - ich habe mich beim Versicherungsverband erkundigt -; das ist die Praxis. Solche Einsprachen führen bei der Durchführung der Teilliquidation zu gewaltigen Verzögerungen - um Wochen, Monate -, weil dann der Rechtsweg beschritten wird. Wenn man der Aufsichtsstelle telefoniert, bekommt man auch noch die Auskunft, dass es Jahre dauern könne. Solche Zeit raubenden Rechtsstreitigkeiten erschüttern die Stabilität und untergraben das Vertrauen in unser Pensionskassensystem.

Es ist daher dringend notwendig, Herr Bundespräsident, neben dem Gesetzestext ein rasches Verfahren bei Teilliquidationsstreitigkeiten vorzusehen. Das ist einmal eine erste Forderung, die heute in der Gesetzgebung nirgends Platz gefunden hat. Man müsste sich sogar überlegen - das sagen die Experten -, dass jede Pensionskasse schon in "Friedenszeiten", in guten Zeiten, und nicht erst im Zeitpunkt der Teilliquidation einen solchen Verteilplan erarbeitet und allen Versicherten zur Kenntnis bringt. Das würde für Transparenz sorgen - keine plötzlichen negativen Überraschungen -, und es würde natürlich auch Vertrauen schaffen.

Herr Bundespräsident, die Pensionskassen, die Pensionskassenorgane, die Verantwortlichen der Pensionskassen erwarten in einer schwierigen Zeit, dass der Bundesrat nun rasch und entschlossen handelt und ein praktikables Teilliquidationsverfahren installiert, das natürlich - das ist eine Voraussetzung - gerecht ist, im Vollzug endlich Klarheit schafft, auch für die schwierigen Fälle, und endlich Rechtssicherheit bringt.

Ich bitte Sie, die Differenz zu schaffen. Ich bitte auch die Kommission und den Bundesrat, sich diese Sache bei den Teilliquidationen noch einmal anzuschauen. Denn es ist zu erwarten, dass jetzt auf Mitte Jahr hin noch einmal ein Kündigungsschub auf uns zurollt und diese Teilliquidationen noch einmal zunehmen. Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen, dass dieses Problem im jetzigen Zeitpunkt nicht gelöst ist und zu gewaltigen Schwierigkeiten innerhalb des Pensionskassensystems führt.

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