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Michel Matthias · Ständerat · 2024-12-18

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Wir haben in Artikel 219a Absatz 2 - das ist auf Seite 3 der Fahne - noch zwei Differenzen, die sich in einem Absatz verstecken. Sie können sich erinnern: Es geht darum, ob man bei einer Baute auf einem Grundstück das unentgeltliche Nachbesserungsrecht nur bei ganz neuen Bauten hat, die höchstens ein Jahr alt sind, oder ob man es auch bei Bauten hat, die schon bis zwei Jahre früher entstanden sind. Das ist der Streit. Der Nationalrat möchte sich hier zwei Jahre zurückbeziehen, unsere Fassung lautet: Ein Jahr reicht.

Dann geht es noch darum, ob in das Nachbesserungsrecht bei einer Altbaute auch umfangreiche Renovationsarbeiten mit einbezogen werden sollen. Hier hat der Ständerat letztmals einstimmig an unserer Fassung festgehalten.

Ich mache Ihnen namens der Mehrheit der Kommission beliebt, an beiden Differenzen festzuhalten und diese heute Mittag in die Einigungskonferenz zu bringen. Die Frist, ob man sich ein oder zwei Jahre zurückbezieht, ist nicht so matchentscheidend. Entscheidend für uns ist aber, und deshalb wollen wir an beiden Differenzen festhalten, dass nicht Renovationsarbeiten ins Gesetz bzw. in das Nachbesserungsrecht einbezogen werden, denn dies hätte einfach komplizierte Abgrenzungsfragen zur Folge.

Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, hier an beiden Differenzen festzuhalten; es gibt noch eine Minderheit dazu.

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