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Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-18

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung beschränkt sich auf die Tatsache, dass ich sehr gerne an Fussballspiele gehe, und das schon mein Leben lang, und dass ich mich auch über die dortige Gewalt und den deswegen nötigen Polizeieinsatz aufrege.

Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass die Kantone gegen Gewalt an Sportveranstaltungen vorgehen wollen. Gewalt ist grundsätzlich überall inakzeptabel und muss verhindert werden. Diese Massnahme hier bringt aber nichts. Trotzdem gibt es, wir haben es gehört, Massnahmen, die etwas bringen. Dafür wurde die Hoogan-Datenbank geschaffen. Darin sind Menschen erfasst, die ein Stadion- oder ein Rayonverbot haben. Es ist sinnvoll, dass man dafür sorgt, dass diese Leute nicht ins Stadion kommen. Das dient dem Massnahmenvollzug. Aber es spielt keine Rolle, wer das Ticket gekauft hat. Entscheidend ist, wer mit diesem Ticket ins Stadion will. Das ist der Punkt.

Es gibt einfachere oder bessere Lösungen für den Abgleich der Hoogan-Datenbank als die von der Motion geforderte Datenbekanntgabe. Bereits nach geltendem Bundesrecht können Hoogan-Daten an Organisatoren von Sportveranstaltungen weitergegeben werden. Grundlage dafür ist Artikel 24a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Konkret heisst das, dass Sportclubs bei den Zutrittskontrollen die Ausweise der Besucherinnen und Besucher mit dieser Hoogan-Datenbank abgleichen und verzeichneten Personen den Zutritt verwehren können. Die Bewilligungsbehörden für Fussball- und Eishockeyspiele können einen solchen Hoogan-Datenabgleich gestützt auf das Hooligan-Konkordat anordnen. Für Kontrollen beim Einlass ins Stadion braucht es deshalb keine Rechtsänderung, weder vonseiten des Bundes noch vonseiten der Kantone. Der Eishockeyclub EV Zug etwa hat eine mehrjährige positive Erfahrung genau mit solchen Zutrittskontrollen gemacht. Dieses Modell könnte auch beim Fussball eingeführt werden, wenn man das wollte.

Gemäss der heutigen Regelung der Datenweitergabe an Organisatoren von Sportveranstaltungen sind diese sensiblen Hoogan-Daten nur für kurze Zeit bei privaten Akteuren, wenige Stunden vor der Veranstaltung bis kurz nach der Veranstaltung, und danach werden sie gelöscht. Wenn Sie die Daten aber an Ticket-Vorverkaufsstellen weitergeben, dann hätten diese privaten Akteure während der ganzen Zeit des Vorverkaufes, d.[NB]h. während Tagen oder Wochen, Zugriff darauf. Da sitzt dann der Meier am Ticket-Corner und sieht, ah, interessant, der Müller ist gesperrt. Das wäre datenschutzrechtlich sehr problematisch und mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit kaum vereinbar. Jedenfalls würde sich das Risiko deutlich erhöhen, dass solche Daten, ob gewollt oder ungewollt, abfliessen oder Unbefugte sie einsehen können.

Der von der Motion verlangte Weg ist aus Sicht des Bundesrates nicht der richtige. Für effektive Kontrollen würde es kaum etwas bringen, denn diese müssen vor Ort bei den Stadien stattfinden und nicht beim Verkauf der Tickets. Ich [PAGE 1335] sage es nochmals: Entscheidend ist nicht, wer ein Ticket kauft, sondern wer am Eingang des Stadions steht.

Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen.