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Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-18

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18

Wortprotokoll

Die Mehrheit der SPK-S folgt hier dem Nationalrat. Die Minderheit möchte den Einsatz von Waffen für private Mitarbeitende von Sicherheitsdiensten in den BAZ erlauben - so liest es jedenfalls der Bundesrat. Dasselbe gilt für Artikel 25c Absatz 6 AsylG. Ich empfehle Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Bei den Mitarbeitenden des SEM oder bei beauftragten Dritten handelt es sich nicht um Personen, die im Umgang mit Schusswaffen geschult sind. Die Möglichkeit des Waffengebrauches wäre vor diesem Hintergrund gefährlich. Es ist jedoch wichtig, zu wissen, dass der Gebrauch von Hilfsmitteln, die insbesondere dem Selbstschutz der Person dienen, wie Diensthunde oder Pfefferspray - wir haben es gehört - nach dem Zwangsanwendungsgesetz erlaubt ist. Sollte eine Situation eskalieren, sodass der Einsatz von Waffen notwendig ist, werden die Polizeibehörden beigezogen. Bitte schauen Sie sich Artikel 25d AsylG an. Dort ist die Übertragung von Aufgaben an Polizeibehörden geregelt. Bei diesen wird der Einsatz von Waffen grundsätzlich eben nicht eingeschränkt. Das Gesetz unterscheidet also sinnvollerweise zwischen Waffen, die nur in die Hände von geschulten Personen gelangen, und Hilfsmitteln wie Diensthunden oder Pfeffersprays, die zum Selbstschutz eingesetzt werden dürfen.

Herr Fässler, im zweiten Abschnitt von Artikel 25 geht es aus Sicht des Bundesrates wirklich um die Mitarbeitenden des SEM und der Dienstleistungsorganisationen, die mit der Betreuung des Zentrums betraut sind. Diese sollen keine Schusswaffen gebrauchen, weil sie darin nicht geschult sind. Solche Waffen permanent in diesen Zentren zu haben, wäre wahrscheinlich sogar eine zusätzliche Gefahr. Später kommt dann aber explizit die Erlaubnis für Polizeibehörden, entsprechende Waffen einzusetzen, wenn das nötig ist. So ist aus Sicht des Bundesrates die Situation klar.

Ich habe den Eindruck, Herr Fässler, dass wir uns eigentlich in der Sache einig sind. Sie sind nicht sicher, ob das Gesetz klar genug formuliert ist. Wenn Sie deshalb eine Differenz provozieren, die wir dann im Nationalrat klären können, haben wir sicher nichts dagegen. Uns scheint es dennoch wichtig zu sein, diesen Unterschied zu machen und dem Betriebspersonal des SEM oder den privaten Dienstleistungserbringern diese Schusswaffenpflicht nicht zu geben. Es scheint uns wirklich wichtig, hier klarzustellen, dass sie keine Schusswaffen gebrauchen.