Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass dem geltenden Parteispendenabzug eine Benachteiligung verheirateter gegenüber unverheirateten Personen innewohnt. Das stellte der Bundesrat bereits 2009 im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian 06.463 fest. Darum stellte er damals einen Eventualantrag, der einen maximalen Abzug in der Höhe von 4000 Franken für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige respektive von 2000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen vorgesehen hätte. Die Bundesversammlung lehnte diesen Antrag aber ab und beschloss die nun geltende Ausgestaltung des Parteispendenabzugs. Es war also, wie gesagt, ein bewusster Entscheid des Gesetzgebers.
Gerne möchte ich auch nochmals festhalten, dass die Motion ursprünglich auf der Annahme beruhte, dass dies von der ESTV erst seit 2023 so gehandhabt werde, dass es sich also um eine Praxis handle, die die ESTV erst 2023 eingeführt habe. Das ist jedoch nicht korrekt. Vielmehr musste der Kanton Bern seine Praxis auf das Steuerjahr 2023 hin anpassen, weil er davor den Parteispendenabzug auch bei Ehepaaren pro Person zugelassen hatte und diese Praxis eben bundesrechtswidrig war.
Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Motion. Allerdings verfügt die ESTV über keine Datengrundlage zum geltenden Parteispendenabzug. Darum kann der Bundesrat auch keine Angaben machen bezüglich möglicher [PAGE 2475] Mindereinnahmen. Der Bundesrat möchte keine Erhöhung von Steuerabzügen umsetzen, ohne die finanziellen Auswirkungen zu kennen. Angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes wäre dies nicht opportun.
Ich möchte noch einen Hinweis zum Motionstext machen. Er ist so formuliert, dass das Anliegen rückwirkend auf das Steuerjahr 2023 umgesetzt werden müsste. Dies lehnt der Bundesrat ab. Auch die Debatte im Ständerat hat gezeigt, dass die WAK-S eigentlich gar keine Rückwirkung wollte. Das wäre also sicherlich auch anzupassen.
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.