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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Bei der Motion Romano geht es um die Frage, wie die Obhut von minderjährigen Kindern zu regeln ist. Um das thematisch auseinanderzuhalten: Man muss die Obhut von der elterlichen Sorge abgrenzen. Bei der elterlichen Sorge gilt ja grundsätzlich, dass normalerweise die gemeinsame elterliche Sorge gewählt wird. Bei der Obhut gibt es in der Praxis auch eine gewisse Präferenz, diese gemeinsam einzurichten. Aber das ist nicht zwingend die Regel, denn bei der Obhut geht es konkret darum, wo sich das Kind befindet, und nicht nur, wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, darum, wer über die wesentlichen Fragen entscheidet, die das Kind betreffen. Bei der gemeinsamen Obhut, die sehr viel weiter geht, kann es aus verschiedenen Gründen zweckmässig sein, dass sie gemeinsam eingerichtet wird, wenn die Eltern sehr nahe beieinander wohnen und wenn sich das organisatorisch gut einrichten lässt. Aber das muss nicht zwingend der Fall sein. Es kann auch sein, dass es aus praktischen Gründen eben sehr schwierig ist, eine gemeinsame oder alternierende Obhut einzurichten.

Nun, die Kommission für Rechtsfragen und auch der Bundesrat stehen diesem Thema nicht negativ gegenüber. Man ist durchaus bereit, das einmal konkret anzuschauen. Aber es gibt bereits andere Vorstösse respektive einen anderen Vorstoss, der dieses Thema aufgegriffen hat. Deshalb ist dieses Thema eigentlich bereits aufgegleist. Man wird also schauen, wie man das konkret berücksichtigen kann. Weil das eben der Fall ist, ist Ihre Kommission für Rechtsfragen einstimmig respektive ohne Gegenstimme der Meinung, dass diese Motion hier offene Türen einrennt, nicht mehr notwendig ist und deshalb abzulehnen ist.

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