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Friedli Esther · Ständerat · 2024-12-18

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-18

Wortprotokoll

Die Zuwanderung in unser Land hält ungebrochen an. Dieses Jahr wurde die 9-Millionen-Marke überschritten. Es leben also mehr als 9 Millionen Menschen in unserem Land, Tendenz steigend. Das Wachstum unserer Bevölkerung hat primär mit der Zuwanderung zu tun. Und diese geschieht über verschiedene Schienen, namentlich über die Freizügigkeits-, aber auch über die Asylschiene. Ein immer wichtigerer Faktor beim Bevölkerungswachstum ist der Familiennachzug. Im letzten Jahr sind fast 47[NB]000 Menschen über den Familiennachzug in unser Land eingewandert, die allermeisten davon über den Familiennachzug bei der Personenfreizügigkeit. Der Familiennachzug ist aber eben auch in anderen Bereichen möglich, namentlich im Asylbereich.

Mit meiner Motion möchte ich, dass der Familiennachzug bei vorläufig Aufgenommenen in Zukunft nicht mehr möglich ist. Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die in der Schweiz kein dauerhaftes Bleiberecht haben und unser Land wieder verlassen müssen. Wer trotz eines Wegweisungsentscheides weiter in der Schweiz ist, bei dem wurde der Vollzug der Wegweisung entweder als unzulässig, zum Beispiel bei einem Verstoss gegen das Völkerrecht, als unzumutbar, so bei einer konkreten Gefährdung der Person, oder als aus irgendwelchen vollzugstechnischen Gründen unmöglich taxiert. Die vorläufige Aufnahme stellt demnach eine befristete Ersatzmassnahme dar, bis sich die Situation geändert hat und eine Rückkehr möglich ist. Der oder die Betroffene muss den Ausländerausweis F jährlich verlängern. Und wie der Name [PAGE 1350] schon sagt, sollte die Aufnahme solcher Personen vorläufig, also kurzfristig sein. Eine Ausweisung sollte erfolgen, sobald dies möglich ist. Es sind also Menschen, die nicht längerfristig in unserem Land leben dürften. Und es sind Menschen, die aus Drittstaaten zu uns gekommen sind und hier gar kein Bleiberecht haben. Es sind keine anerkannten Flüchtlinge. Sie müssen unser Land wieder verlassen.

Ende 2023 lebten gemäss offizieller Asylstatistik über 45[NB]000 Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme in der Schweiz - rund doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Über die Schiene der vorläufigen Aufnahme sind schon viel mehr Personen gekommen und auch in unserem Land geblieben. Denn nach fünf Jahren kann man ein Härtefallgesuch stellen und dann eine Niederlassungsbewilligung erhalten. All diese Fälle sind dann nicht mehr in dieser Statistik.

In der Kommission wurde argumentiert, dass es sich hier nur um wenige Personen handle, die über die Schiene des Familiennachzugs bei vorläufig Aufgenommenen in die Schweiz kommen. Ich habe Ihnen gerade vorhin ausgeführt, dass sich die Anzahl der Personen, die aktuell zu den vorläufig Aufgenommenen zählen, in den letzten Jahren verdoppelt hat. In den vergangenen Jahren haben über 300 Personen pro Jahr ein Gesuch für einen Familiennachzug gestellt. Interessant ist hier auch das Wachstum. Waren es in den Jahren 2008 bis 2017 im Durchschnitt noch 47 bewilligte Gesuche pro Jahr, sind wir jetzt schon bei deren 120, Tendenz stark steigend!

Es geht mir jedoch nicht um die Anzahl der Personen, sondern um einen Grundsatz, und diesen sollten wir beherzigen.

Das Gesetz definiert schon heute Kriterien, unter welchen Umständen ein Familiennachzug möglich ist. Ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels aufzeigen, welche Probleme der Nachzug mit sich bringt. Als Beispiel dient ein vorläufig aufgenommener Mann. Er hat in einer Gemeinde in meinem Kanton über den Familiennachzug seine Familie in die Schweiz geholt. Am Anfang ging alles gut, doch das Familienleben in der Schweiz stellte sich dann als nicht so erfolgreich heraus. Es kam zu grossen Problemen. Schliesslich musste die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreifen und verfügte ein Sondersetting. Die spezielle Betreuung der Familie dieses vorläufig aufgenommenen Mannes kostet die betroffene Gemeinde nun mehrere Steuerprozente - notabene für Personen, die die Schweiz schon längst hätten verlassen müssen.

Nun, es wird auch argumentiert, das Recht auf Familie sei ein zentrales Recht und es sei in der Bundesverfassung verankert. Das Recht auf Familie würde aber voraussetzen, dass man sich legal und dauerhaft in unserem Land aufhält. Dies ist bei vorläufig Aufgenommenen nicht der Fall. Es gibt kein Recht, mit seiner Familie an einem bestimmten Ort auf der Welt zu leben. Das hält übrigens auch das Bundesamt für Justiz (BJ) in einem kurzen schriftlichen Bericht fest. In diesem Bericht schreibt das BJ, dass aufgrund der Flüchtlingskonvention kein Anrecht auf Familiennachzug im Staat der Wahl besteht. Das BJ beantwortet noch weitere konkrete Fragen, aber, um es mit den Worten von Kollege Rieder vom letzten Montag zu sagen: Es ist kein Gutachten, es ist eine vorläufige Einschätzung, die das BJ vorgenommen hat.

Der Bericht des Bundesamtes für Justiz ist nicht vollständig und umfassend. Er geht auf die Flüchtlingskonvention, auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf Artikel 13 Absatz 1 der Bundesverfassung ein. Ein Artikel wird aber ausgelassen, nämlich Artikel 121a unserer Bundesverfassung. Dort steht explizit, dass der Familiennachzug beschränkt werden kann und dass es bei allen ausländerrechtlichen Bewilligungen Höchstzahlen und Kontingente gibt. Diesen Artikel hat das Bundesamt für Justiz einfach weggelassen. Mit anderen Worten: Es steht doch ausser Zweifel, dass wir den Spielraum dort auch zu nutzen haben, wo wir gemäss Bundesverfassung die Zuwanderung selbst steuern können.

Wir haben, die ansteigende Migration in unserem Land betreffend, ein immer grösseres Problem. Vorläufig Aufgenommene müssen unser Land wieder verlassen, denn die vorläufige Aufnahme ist weder ein Aufenthaltsrecht noch eine Bewilligung für den Aufenthalt. Diese Personen sind verpflichtet auszureisen. Bleiben sie hier, ist es eine Umgehung unseres Systems. Der Familiennachzug begünstigt den Nichtvollzug der Rückkehr nur noch weiter und kann zunehmend missbraucht werden. In diesem Sinne noch einmal kurz zusammenfassend: Bringt ein vorläufig Aufgenommener seine Familie über den Familiennachzug in die Schweiz, wird er die Schweiz kaum mehr verlassen. Nach wenigen Jahren wird er ein Härtefallgesuch stellen und in der Schweiz bleiben. Die Folgekosten trägt oft die öffentliche Hand. Es kommt hinzu, dass die auf diesem Weg Nachgezogenen in keiner Asylstatistik erscheinen, da sie kein Gesuch stellen müssen. Es ist eine weitere Einwanderungsschiene, die wir in Zukunft nicht mehr zulassen sollten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meiner Motion und ebenfalls der anderen Motion zuzustimmen.