Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motionärin, Anreize zur Erhöhung der Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S zu schaffen. Seit 2022 haben der Bund und die Kantone laufend Massnahmen getroffen und vorangetrieben, um die berufliche Integration von Geflüchteten aus der Ukraine zu fördern. Die Erwerbstätigenquote beträgt mittlerweile über 29 Prozent. Bei Personen, die bereits seit über zwei Jahren in der Schweiz sind, beträgt sie 37 Prozent.
Am 20.[NB]September 2024 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis Ende Februar 2025 eine Vernehmlassungsvorlage mit gesetzgeberischen Massnahmen zur weiteren Förderung der Erwerbstätigkeit vorzulegen. Eine Meldepflicht von stellenlosen Personen bei den RAV soll eingeführt werden; das heute bestehende Bewilligungsverfahren bei Erwerbstätigkeit soll durch ein Meldeverfahren ersetzt werden; bei einer Aufhebung des Schutzstatus S soll die Ausreisefrist für Erwerbstätige auf zwölf Monate verlängert werden. Dadurch erhalten Arbeitgebende und Arbeitnehmende mehr Planungssicherheit und auch zusätzliche Anreize.
Aber wir müssen ehrlich sein, letztlich entscheidet sich die Zunahme der Erwerbstätigenquote ganz konkret vor Ort. Es sind die Unternehmen und die Stellensuchenden, die einen Arbeitsvertrag abschliessen müssen. Die Behörden können hier nur unterstützen. Damit die Rekrutierung noch besser gelingt, habe ich einen Beauftragten für die Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt. Er ist in ständigem Kontakt mit Unternehmen, Behörden und Betroffenen, damit diese berufliche Integration eben noch besser gelingt.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Drittstaatenkontingenten sagen: Eine Zulassung im Rahmen von Drittstaatenkontingenten ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich. Die hohen Voraussetzungen zur Arbeitsmarktzulassung für qualifizierte Personen aus Drittstaaten müssen erfüllt sein. Eine Umsetzung der Motion würde nur für qualifizierte Personen einen Anreiz schaffen. Das ist aber nicht der Weg, den wir hier gehen müssen und wollen. Wir wollen, dass möglichst alle Personen aus der Ukraine arbeiten. So können sie die Sprache erlernen und sich in die Gesellschaft integrieren. Auch im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr ist es wichtig, im Erwerbsleben aktiv zu sein. Die bereits ergriffenen Massnahmen, insbesondere der grössere Planungshorizont bei Erwerbstätigen von zusätzlichen zwölf Monaten, setzen hier Anreize für alle Personen.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionärin daher als erfüllt und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.