Müller Leo · Nationalrat · 2024-12-18
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18
Wortprotokoll
Wir behandeln die beiden Geschäfte zusammen: die Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwertes und die Vorlage betreffend Objektsteuer. Zuerst werde ich zum Geschäft 17.400 sprechen.
Nach dreimaliger Beratung in jedem Rat gab es noch zwei Differenzen, nämlich beim Systemwechsel und bei den Schuldzinsabzügen. Zur ersten Differenz: Hier geht es um Artikel 21[NB]ff. DBG, um Artikel 7[NB]ff. StHG, um Ziffer II der Übergangsbestimmungen. Es geht darum, ob wir den Systemwechsel für alle Wohnungen vornehmen wollen oder nur für selbstbewohnte Erstwohnungen. In der Einigungskonferenz wurden diese Fragen nochmals intensiv diskutiert. Es wurde vor allem argumentiert, dass wir eine Vorlage schaffen [PAGE 2478] wollen, die verfassungskonform ist und keine verfassungsrechtlichen Fragen offenlässt. Es gibt ja auch ein Gutachten von Herrn Matteotti, der festgestellt hat, dass ein Systemwechsel nur für Erstwohnungen nicht verfassungskonform wäre. Nicht nur, aber vor allem deshalb hat sich die Einigungskonferenz entschieden, dass der Systemwechsel vollständig[NB]gemacht[NB]werden[NB]soll, das heisst für selbstbewohnte Erstwohnungen wie für alle übrigen selbstbewohnten Wohnungen.
Wie gesagt, hier geht es um Artikel 21[NB]ff. DBG, um Artikel 7[NB]ff. StHG und dort insbesondere um Ziffer II Absatz 1bis, wo geregelt ist, dass diese Vorlage mit der Objektsteuer verknüpft ist. Das heisst, die Verknüpfung ist nun gegenseitig, sprich, die beiden Vorlagen können nur zusammen in Kraft treten, oder es tritt keine in Kraft. Die Einigungskonferenz hat diesem System mit 17 zu 9 Stimmen zugestimmt.
Dann kommen wir zur zweiten Differenz, zu den Schuldzinsabzügen. Hier geht es um Artikel 33 DBG und um Artikel 9 StHG. Ich erläutere nochmals kurz die Methode, die wir gewählt haben. Die Einigungskonferenz hat sich mit 17 zu 9 Stimmen für die quotal-restriktive Methode entschieden, die Sie auf der Fahne finden. Bei dieser Methode wird wie folgt gerechnet: Bei der direkten Bundessteuer haben wir im Zähler die nicht selbstbewohnten Liegenschaften im eigenen Kanton sowie die nicht selbstbewohnten Liegenschaften in anderen Kantonen, also alle nicht selbstbewohnten Liegenschaften in der Schweiz; im Nenner haben wir die selbstbewohnten Liegenschaften, die übrigen, nicht selbstbewohnten Liegenschaften in der Schweiz, das Auslandsvermögen und alles Barvermögen. Beim StHG - hier sind ja die Kantone betroffen - ist die Berechnung leicht anders: Hier haben wir im Zähler die nicht selbstbewohnten Liegenschaften im eigenen Kanton; im Nenner haben wir die selbstbewohnten Liegenschaften, die nicht selbstbewohnten Liegenschaften im eigenen Kanton und in den übrigen Kantonen, das Auslandsvermögen und alles Barvermögen. Genau so funktioniert die quotal-restriktive Methode. Wir Berichterstatter haben uns darauf verständigt, dass wir das hier darlegen, weil es in der Einigungskonferenz noch eine kurze Diskussion dazu gab. Deshalb wollten wir das hier zuhanden der Materialien erläutern. So ist das dann auch deklariert.
Dann nochmals zum Ergebnis: Die Einigungskonferenz hat diesem Beschluss mit 17 zu 9 Stimmen zugestimmt. Zur Gesamtabstimmung, bei Einigungsbeschlüssen gibt es jeweils eine Gesamtabstimmung: Das Resultat hätte nicht klarer ausfallen können. Mit 26 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen hat die Einigungskonferenz diesem Antrag zugestimmt. Das ist doch ein sehr klares Ergebnis.
Ich komme noch kurz zur zweiten Vorlage, zur Objektsteuer. Wir haben das Geschäft hier im Nationalrat am 25.[NB]September 2024 beraten. Der Nationalrat ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 191 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Im Namen der vorberatenden Kommission bitte ich Sie, am Eintreten festzuhalten und der Vorlage zuzustimmen.
Erlauben Sie mir, noch ganz kurz einen Dank auszusprechen. Ich glaube, wir haben selten derart lange über eine Vorlage diskutiert. Die Geschäftsnummer trägt die Jahreszahl 2017 in sich, wir haben sieben Jahre an dieser Vorlage gearbeitet. Wir haben in der Kommission intensiv diskutiert, und wir haben beim Bundesrat und bei der Bundesverwaltung viele Berichte eingeholt. Es haben viele Diskussionen stattgefunden. Im Namen der Kommission danke ich allen Beteiligten ganz herzlich für diese grosse Arbeit, die bis anhin geleistet wurde.
Ich möchte gleichzeitig sagen, dass wir mit dieser Vorlage noch nicht am Ziel sind. Tragen Sie diesen guten Geist weiter, bis die Vorlage in Kraft treten kann.