Walti Beat · Nationalrat · 2024-12-18
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Tatsächlich findet heute eine lange Reise ihr Ende. Ich bringe im Namen der FDP-Liberalen Fraktion die Hoffnung zum Ausdruck, dass es ein positives Ende sein wird.
Das übergeordnete Ziel dieser Reform soll es sein, für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sicherere Planungsgrundlagen zu schaffen, was ihre langfristige Wohnsituation angeht. Es geht vor allem darum, die finanziellen Lasten, die mit dem Wohneigentum verbunden sind, berechenbar zu machen. Das gelingt mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, insbesondere durch den Umstand, dass ein virtuelles Einkommen - also ein Einkommen, das steuerlich angerechnet wird, bei dem aber gar kein Geld zufliesst - eben nicht mehr besteuert werden soll. Dieses nicht zufliessende, steuerlich aber anzurechnende Einkommen ist, wie wir wissen, eben auch nicht stabil, sondern den Launen der Zeit unterworfen und in der Tendenz steigend. Das kann insbesondere ältere Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer vor grosse Probleme stellen, wenn zwar die Werte steigen, ihr Einkommen aber nicht oder wenn es im Rentenalter gegenüber der aktiven Lebensphase sogar zurückgeht. Das ist eine fundamentale Problematik in der Planung der Wohnsituation im Alter, und das kann hier systemisch korrigiert werden.
Umgekehrt sieht die Vorlage nun auch vor, dass sämtliche Abzüge, die unter dem Titel Gewinnungskosten bisher möglich waren, wegfallen: die Unterhaltsabzüge, insbesondere aber - in der letzten Runde letztlich heftig diskutiert - auch die Zinskosten, die neu nur noch nach einer "quotal-restriktiv" benannten Methode abzugsfähig sein sollen. Der Kritikpunkt der FDP-Fraktion an dieser Methode geht dahin, dass zukünftig, wenn sich das durchsetzt, Liegenschaftseigentümer gegenüber Steuerpflichtigen, die andere Steuerwerte versteuern müssen, leider klar bevorzugt werden. Es ist unserer Meinung nach eine unsachliche Bevorzugung, aber besser als gar nichts.
Insbesondere hat ja auch noch die Frage des Einbezugs von Zweitwohnungen viel zu reden gegeben. Hier zeichnet sich nun die Lösung mit einer neuen Objektsteuer auf Zweitwohnungen ab. Die vollständige Abschaffung des Eigenmietwerts auch für Zweitwohnungen soll also mit der Möglichkeit der Einführung einer Objektsteuer kompensiert werden. Das ist vor allem für die Tourismuskantone relevant, die einen sehr hohen Zweitwohnungsanteil haben. Die FDP-Liberale Fraktion war und ist gegenüber diesem Verfahren kritisch. Wir hätten es vorgezogen, wenn die Zweitwohnungen weiter nach dem bisherigen Modus besteuert worden wären, weil die Rechtssicherheit dann höher gewesen wäre. Es wird politisch heikel sein, diese Objektsteuer einzuführen.
Das Argument mit der Verfassungskonformität, das habe ich schon einmal gesagt, sehe ich überhaupt nicht. Erklären Sie mir, wie die Gleichbehandlung von Erst- und Zweitwohnungen noch gewahrt sein soll, wenn Sie jetzt explizit für Zweitwohnungen eine separate neue Steuer einführen. Hier haben Sie den Tatbeweis eigentlich selbst geliefert, aber leider für das Gegenteil.
Aber das ist kein Problem, das uns weiter beschäftigen soll. Wir schaffen für diese Ungleichbehandlung nun ja eine Verfassungsgrundlage, und damit ist es insbesondere formal korrekt abgehandelt. Schwierig wird auch die Ausgestaltung der Objektsteuer sein, was die Höhe angeht, ihr Verhältnis zu bestehenden Abgaben wie Liegenschaftssteuern, Kurtaxen und dergleichen. Aber wir sind ja auch im Parlament, um komplexe Probleme zu lösen, und so wird es uns und den Kantonen denn auch gelingen, diese Objektsteuer sachgerecht auszuarbeiten.
Insgesamt - im Sinne einer Gesamtwürdigung - halten wir den erzielten Kompromiss trotzdem für einen gangbaren Weg und sicher für besser als das bestehende System. Wir bitten Sie, diesen wichtigen systemischen Schritt nun zu machen und den Eigenmietwert abzuschaffen.