Hübscher Martin · Nationalrat · 2024-12-18
Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-18
Wortprotokoll
Sie haben den Kommissionssprechern zugehört, und Sie haben von der Einigungskonferenz und vom heutigen Resultat im Ständerat gehört. Wir haben nun die einmalige Gelegenheit, diese Steuer nach über sieben Jahren Diskussion in beiden Kammern abzuschaffen.
Gerne fasse ich nochmals kurz zusammen: Der Eigenmietwert ist ein theoretisches Einkommen, das versteuert wird; es ist ein fiktives Einkommen, weil es ein Einkommen ist, bei dem eben kein Geld fliesst. Diese Steuer versteht einfach niemand. Vor allem im Alter, wenn die Schulden abbezahlt sind, versteht niemand, weshalb man mehr als eine AHV für Steuern auf etwas bezahlen muss, das eigentlich kein Einkommen ist. Damit treiben wir gerade ältere Leute in finanzielle Notlagen, weil sie die Steuern für dieses fiktive Einkommen gar nicht aufbringen können. Das schafft den falschen Anreiz, Schulden zu machen und vom Staat dafür belohnt zu werden. Wenn wir keine Schulden machen, werden wir vom Staat bestraft. Jetzt haben wir die Chance, dem ein Ende zu setzen. Dieser Anreiz ist vermutlich auch der Grund, weshalb die Schweiz eines der am stärksten privat verschuldeten Länder Europas ist. Man versteht diese Steuer einfach nicht.
Die SVP-Fraktion hat sich schon in verschiedenen Anläufen für die Abschaffung dieser ungerechtfertigten Steuer eingesetzt. In den bisherigen Vorlagen wurde von der Gegnerseite immer argumentiert, man wolle den Fünfer und das Weggli. Das kann man jetzt nicht mehr sagen. Jetzt haben wir einen vollständigen Systemwechsel. Es gibt keine Abzüge mehr. Es gibt keine Möglichkeiten zur Verschiebung der Hypotheken auf Zweitwohnungen. Gleichzeitig schaffen wir mit der Verknüpfung der Objektsteuer für Zweitwohnungen für die Tourismuskantone die Möglichkeit, diesen Ausfall zu kompensieren. Die Objektsteuer hat zudem den grossen Vorteil, dass sie nicht vom Zinssatz abhängig und damit für die Gemeinden und die Kantone besser planbar und auch berechenbarer ist.
Mit der von der Einigungskonferenz beantragten Formulierung bei teilweise vermieteten Gebäuden oder Gebäudeteilen haben wir auch für den Schuldzinsabzug eine [PAGE 2480] pragmatische und gerechte Lösung gefunden. "Quotal-restriktiv" klingt zwar kompliziert, ist es aber nicht; Sie haben es auch von den Kommissionssprechern gehört. Es passt eigentlich zum Grundsatz der Steuersystematik, dass Gewinnungskosten abzugsfähig sind. Das wird eins zu eins umgesetzt, indem die Schulden eben im Verhältnis zu den Vermögenswerten aufgeteilt werden. Der Anteil, welcher auf den vermieteten Teil fällt, ist abzugsberechtigt. Sie sehen, es ist ein einfacher Dreisatz, das sollte möglich sein. Es wird übrigens auch bei der Steuerausscheidung unter den Kantonen bereits heute angewendet.
Nutzen wir die einmalige Gelegenheit, diese nicht verständliche, falsche Anreize setzende und auch ungerechte Steuer endlich abzuschaffen. Stimmen Sie diesen beiden Vorlagen zu.