Flach Beat · Nationalrat · 2024-12-18
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, im Anschluss an die Begründung des Antrages meiner Minderheit auch gleich für das Eintreten zu sprechen, denn normalerweise sprechen wir zuerst über das Eintreten und dann im Anschluss über allfällige Rückweisungen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte auf das vorliegende Übereinkommen eintreten, möchte es aber an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, verschiedene Fragen noch zu klären. Meine Minderheit möchte diese Rückweisung an den Bundesrat nicht, weil sie unnötig ist. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verlangt, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit anzuerkennen.
Soweit es die mit der Ratifikation der Konvention Nummer 191 durch die Schweiz verbundenen Schritte anbelangt, ist es eigentlich so, dass für die Schweiz keine weiteren Fragen abzuklären sind. Die Schweiz und ihre Sozialpartner haben sich ausdrücklich für die Ratifikation der Konvention Nummer 191 ausgesprochen. Die rechtlichen Auswirkungen und die vorgeschlagenen Änderungen sind rein formeller Natur und zielen darauf ab, die Kohärenz innerhalb des internationalen Arbeitsrechts zu gewährleisten.
Da die aktuellen Vorschriften der Schweiz den Anforderungen der Konvention bereits entsprechen, sind weder neue gesetzliche Bestimmungen noch Anpassungen im bestehenden Recht notwendig. Die Ratifikation hat somit keine direkten rechtlichen Auswirkungen auf die Schweiz. Wir haben aber eine gewisse internationale Verantwortung. Viele internationale Abkommen, darunter auch Freihandelsabkommen im Kapitel der Nachhaltigkeit, beziehen sich systematisch auf die fundamentalen Rechte und Prinzipien der ILO, einschliesslich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Schweiz trägt durch ihre Unterstützung dazu bei, dieses Prinzip global zu stärken, und setzt damit ein klares Zeichen für den Schutz der Menschenrechte am Arbeitsplatz.
Zum Formellen: Im System der ILO kann nur eine neue Konvention eine bestehende Konvention ändern. Daher ist ein formelles Verfahren erforderlich, um die Kohärenz zwischen den internationalen Normen zu gewährleisten.
Die Ratifikation der Konvention Nummer 191 durch die Schweiz ist ein starker Ausdruck ihrer Unterstützung für weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Sie zeigt, dass die Schweiz bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und die internationalen Normen weiter zu stärken, die die Schweiz notabene schon längst einhält. Gemeinsam mit den Sozialpartnern empfiehlt deshalb auch der Bundesrat ausdrücklich die Annahme der Konvention.
Zur Relevanz für die Schweiz: Mit der Bereitschaft zur Umsetzung ist klar, dass die Anforderungen des Abkommens bereits übernommen worden sind und die Regelungen von der Schweiz bereits erfüllt sind. Es braucht keine neuen Gesetze, aber die Signalwirkung ist stark.
Die Übereinkunft Nummer 190 wurde damals vom Rat mit der Bitte um Klärung von verschiedenen Fragen an den Bundesrat zurückgewiesen. Bei der Ratifikation der Übereinkunft Nummer 190 ging es aber vor allen Dingen um die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen. Dort haben sich wahrscheinlich tatsächlich gewisse Fragestellungen ergeben, die zu klären sind. Bei der Ratifikation des Übereinkommens Nummer 191 besteht jedoch dieses Bedürfnis in keiner Art und Weise.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, nicht nur einzutreten, sondern auch die Rückweisung an den Bundesrat zu unterlassen. Sie bringt keinerlei Mehrwert. Alles, was hier gefragt ist, ist im Bericht bereits enthalten, und die Rückweisung ist deshalb nicht notwendig.