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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Vorlage um das Transparenzregister. Das Transparenzregister bezieht sich auf juristische Personen und möchte klar und transparent aufzeigen, welches die wirtschaftlich berechtigten Personen sind, es möchte diese identifizieren und eben registrieren.

Die Vorlage hat zum Ziel, Geldwäscherei zu bekämpfen und die Transparenz des Finanzplatzes zu gewährleisten. Eigentlich umfasst die Vorlage zwei Teile, einerseits das Transparenzregister und andererseits gewisse Anpassungen, die im Geldwäschereigesetz vorgenommen werden müssen. Ihre Kommission für Rechtsfragen schlägt Ihnen nun vor, diese beiden Vorlagen respektive einen Teil davon, nämlich die Geldwäscherei, abzutrennen und heute nur das Transparenzregister zu beraten. Grund dafür ist, dass wir - Sie erinnern sich - vor ein paar Jahren schon einmal über die Anpassungen im Geldwäschereigesetz gesprochen haben. Damals haben Sie die ganze Vorlage zurückgewiesen. Das hier ist also etwas eine Zangengeburt. Es sollen jetzt noch Gespräche mit den interessierten Kreisen geführt werden. Daher gibt es hier jetzt eine kürzere Ehrenrunde. Wir gehen davon aus, dass wir die Kommissionsarbeiten im ersten Quartal des nächsten Jahres wieder aufnehmen können und dann in der Frühjahrssession mit dem Teil Geldwäscherei in den Nationalrat kommen. Die Abspaltung der Vorlage wurde in der Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive beim zweiten Mal mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.

Es gibt eine Minderheit Sommaruga Carlo, die die Rückweisung beantragt, weil sie diese Abspaltung nicht möchte. Diese Minderheit wird sich später äussern. Eine weitere Minderheit, die Minderheit Poggia, Sie haben es gesehen, möchte die ganze Vorlage zurückweisen respektive nicht darauf eintreten. Auch Ständerat Poggia wird sich natürlich dazu äussern.

Wegen dieser Abspaltung haben wir in der Kommission für Rechtsfragen nur das Transparenzregister beraten. Das ist die Vorlage, die Sie heute auf dem Tisch haben. Wie erwähnt, Ziel des Transparenzregisters ist es, Transparenz bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen zu schaffen. Damit soll es auf der einen Seite insbesondere auch für die Strafverfolgungsbehörden besser möglich sein, zu identifizieren, wer an einer juristischen Person beteiligt ist. Auf der anderen Seite soll aber der Zugriff auf das Register limitiert werden: Nur die im Gesetz vorgesehenen Behörden sollen Zugriff haben, und zwar nur für die im Gesetz vorgesehenen Zwecke. Das Register ist also nicht öffentlich.

Jetzt kann man sich die Frage stellen, was dieses Register bringt. Was es sicher bringt, sind Aufwand und Bürokratie. Man muss sich immer die Frage stellen, ob es sich lohnt, diese Bürokratie in Kauf zu nehmen, um wahrscheinlich einen verhältnismässig kleinen Effekt zu erzielen. Mit diesem Register werden Sie die Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können. Von daher kann man sich allen Ernstes die Frage stellen, ob sich das lohnt.

Das Hauptargument ist wahrscheinlich, dass wir anerkennen müssen, dass wir in einem internationalen Umfeld stehen. Sie wissen, es gibt die Financial Action Task Force (FATF), die jeweils Druck macht, dass solche Schutzmassnahmen flächendeckend über die Schweiz hinaus kollektiv ergriffen werden. Wir stehen auch in einem internationalen Wettbewerb. Zahlreiche Staaten, insbesondere die Europäische Union, haben ein solches Transparenzregister. Unser Wirtschaftsplatz hat internationale Bedeutung. Man schaut im internationalen Rahmen auf ihn. Wir müssen auch seinen guten Ruf verteidigen. Von daher muss man wahrscheinlich sagen, dass wir um diese Massnahmen nicht herumkommen.

Sie erinnern sich: Als wir vor wenigen Jahren die Änderung des Geldwäschereigesetzes zurückgewiesen haben, hat der damalige Finanzminister Ueli Maurer Ihnen in diesem Rat gesagt, Sie könnten das schon zurückweisen, aber es komme dann umgehend wieder zurück. Deshalb sind wir hier. Ich muss Ihnen offen sagen, mit diesem Transparenzregister wird die Welt keine bessere. Sie wird höchstens eine administrativ aufwendigere. Aber wenn wir die Vorlage zurückweisen, dann sitzen wir in zwei Jahren wieder da und machen wieder das Gleiche. Von dem her ist Ihre Kommission grossmehrheitlich der Meinung, dass wir auf diese Vorlage eintreten müssen und dass wir dieses Transparenzregister einführen sollten. Wie gesagt, es nützt nicht viel, aber es ist im internationalen Kontext notwendig. Es schadet aber, wenn Sie so wollen, auch nicht viel. Von dem her ist es, glaube ich, mit Blick auf das internationale Umfeld und auf das Renommee unseres Finanzplatzes vertretbar, dass wir diesen Schritt machen.