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Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-12-18

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-18

Wortprotokoll

Die kritischen Voten meiner drei Vorredner haben mich so überzeugt, dass ich jetzt erst recht für Nichteintreten bin. Warum?

FATF und Global Forum empfehlen die Einrichtung von staatlich geführten Transparenzregistern. Allerdings weisen diese zwei Organisationen selbst darauf hin, dass ein solches Register - das können Sie nachlesen - keine zwingende Voraussetzung für eine effektive Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellt. Es handelt sich somit nicht um eine Mindestanforderung gemäss internationalen Standards, wie dies in der Botschaft steht, sondern um einen weit verbreiteten Trend; darauf haben auch meine Vorredner hingewiesen. Das ist meines Erachtens ein Vorgeschmack auf die Diskussion über das Rahmenabkommen. Es ist ein Trend. Es ist einfach ein Trend, und es ist die Frage, ob wir jeden Trend mitmachen müssen.

Frau Bundesrätin, Ihnen stelle ich eine entscheidende Frage: Glauben Sie, dass ein staatlich geführtes Transparenzregister eine Gewähr bietet für ein besseres Prüfresultat, falls wir dann geprüft werden? Ist das die Garantie? Ich glaube nicht, denn die Forderungen lassen es offen, ob wir Alternativlösungen haben. Diese Tür ist offen. Wir müssen nicht ein staatliches Transparenzregister haben, das steht nirgends. Kollege Schmid hat darauf hingewiesen, was wir im Obligationenrecht im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision alles gemacht haben: Das wäre die Alternative. Vielleicht sollten wir dort noch an einzelnen Artikeln feilen, aber das genügt meines Erachtens. Davon bin ich, nachdem ich nun alle Forderungen nochmals studiert habe, überzeugt.

Das Register, das wir bereits haben, hat weitreichende Konsequenzen, wonach die Mitgliedschaftsrechte eines Gesellschafters, der seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist, ruhen. Wo, an welchem anderen Ort, haben Sie diese Konsequenzen? Dass die Mitgliedschaftsrechte ruhen, ist eine harte Konsequenz. Die Gesellschafter sind jetzt schon bemüht, sich als wirtschaftlich Berechtigte eintragen zu lassen, ansonsten ruhen die Mitgliedschaftsrechte. Dieses private Register reicht meines Erachtens aus, um all diesen Anforderungen, wenn wir wieder geprüft werden sollten, zu genügen.

Im letzten Prüfbericht weist man uns darauf hin, dass Änderungen vorgenommen worden sind. Nun gilt es, zu schauen, ob diese Änderungen auch Wirkung zeigen. Darauf macht man uns aufmerksam. Hingegen macht man uns nicht darauf aufmerksam, dass wir ein öffentliches Transparenzregister brauchen. Stattdessen fordert man uns auf, zu prüfen, ob das, was wir gemacht haben, wirksam ist. Ich bin davon überzeugt, dass es wirksam ist. Wenn sich ein Gesellschafter notabene bezüglich der heutigen Lösung nicht eintragen lässt, ruhen seine Mitgliedschaftsrechte. In der Botschaft, Frau Bundesrätin, bleiben Sie den Beweis schuldig, dass die bereits bestehenden OR-Regelungen per se ungenügend und unwirksam sind.

Weiter komme ich zum Schluss, dass wir nicht Bestnoten haben müssen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir mit den bisher im OR getroffenen Massnahmen und den Konsequenzen für die Gesellschaften jetzt schon Bestnoten erhalten müssten. In Anbetracht der Risiken und der mit der Vorlage verfolgten Ziele ist der zu erwartende Aufwand nicht verhältnismässig. Wichtig ist auch, dass das Transparenzregister nur deklaratorische Wirkung hat; darauf hat Kollege Schmid hingewiesen. Wenn Sie also Eintreten beschliessen, ist die Richtigkeitsvermutung das Minimum, das wir erreichen müssen; sie muss gegeben sein. Es kann nicht sein, dass wir ein Register mit deklaratorischem Charakter haben. Das nützt gar nichts.

Zusammenfassend bin ich, nachdem ich meinen drei Vorrednern zugehört habe, noch mehr zur Überzeugung gelangt, dass wir nicht eintreten sollten. Ich bitte Sie also, der Minderheit Poggia zu folgen.