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Zybach Ursula · Nationalrat · 2024-12-18

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Nationalrates hat die Vorlage am 22.[NB]August auf Stufe der Subkommission und am 2.[NB]September auf Stufe der Plenarkommission vorberaten. Die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026 bis 2029 belaufen sich gemäss der Botschaft des Bundesrates auf insgesamt 13,8 Milliarden Franken. Das sind 1,6 Prozent weniger als in der laufenden Periode 2022-2025. Der Hauptgrund dafür ist, dass der Bundesrat auch im Bereich der Landwirtschaft eine Kürzung vorgenommen hat, analog anderen linearen Kürzungen.

Innerhalb des Bundesbeschlusses 1 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 gibt es drei Zahlungsrahmen. Die Massnahmen zur Förderung von Produktionsgrundlagen, das ist ein Betrag von 690 Millionen Franken, waren in der Finanzkommission unbestritten. Zu den Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz - 2,1 Milliarden Franken - liegen verschiedene Anträge vor. Zum dritten Punkt, zu den Direktzahlungen und Grundlagenverbesserungen - 11 Milliarden Franken -, hat die Finanzkommission ebenfalls Anträge gestellt.

Der Bundesbeschluss 2 über den Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen war in der Finanzkommission unbestritten. Die Auswirkungen der Vorlage wurden in einem Sektormodell von Agroscope modelliert. Die Vorlage erweist sich als sozial verträglich, das Sektoreinkommen kann über vier Jahre insgesamt gehalten werden.

Die Kommissionsmehrheit möchte, dass der globale Nominalbeitrag für die Landwirtschaft für die nächste Vierjahresperiode nicht reduziert wird und somit in diesem Bereich auf die vom Bundesrat vorgesehene lineare Kürzung verzichtet wird. Das von der Mehrheit gewünschte Beibehalten des Globalbeitrags in der kommenden Vierjahresperiode würde auch eine leichte Umverteilung der Mittel zwischen den drei Bereichen bedeuten.

Das Bestreben der Mehrheit, den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft nicht zu reduzieren, ist auf den Wunsch zurückzuführen, ein vernünftiges bäuerliches Einkommen zu erreichen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass dieser Lohn bereits jetzt relativ niedrig ist. Der Bundesrat hat dies in der Vorlage berechnet, wir haben das vorhin schon kurz gehört: Es sind 17 Franken pro Stunde. Das wird so berechnet: Man schaut, wie viele Stunden von Angehörigen im Betrieb geleistet werden. Das sind im Moment durchschnittlich 410 Tage pro Jahr. Diese werden mit 10 Arbeitsstunden berechnet. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte in den kommenden Jahren stabil bleiben wird.

Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass diese Berechnungen ungewiss sind und die tatsächlichen Zahlen rasch unter den Prognosen liegen können. Wir haben deshalb noch einen Bericht verlangt. Diesem gemäss sind es auch 17 Franken. Vielleicht noch ergänzend: Die Direktzahlungen pro Betrieb haben zwischen 2015 bis 2017 und 2021 bis 2023 um 9 Prozent oder um 67[NB]600 Franken zugenommen. Bei den Direktzahlungen pro Hektare gab es in dieser Zeit einen Anstieg um 1 Prozent. Die Direktzahlungen pro Beschäftigte sind gestiegen, da die Anzahl der beschäftigten Personen, gemessen in Jahresarbeitszeiteinheiten, um 2,5 Prozent gesunken ist. Das heisst, pro beschäftigte Person sind die Mittel um 3 Prozent, also um 38[NB]200 Franken, gestiegen.

Noch zur Minderheit: Diese hat in der generellen Debatte darauf hingewiesen, dass es bei vielen anderen Bereichen auch Querschnittkürzungen gab und dass wir, wie wir gesehen haben, eine anspruchsvolle Budgetdebatte vor uns respektive schon fast hinter uns haben.

Nun zu den einzelnen Teilen, zuerst zu Buchstabe a: Die Kommission spricht sich einstimmig für die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel zugunsten der Massnahmen zur Förderung der Produktionsgrundlagen aus.

Zu Buchstabe b: Die Mehrheit möchte, dass bei der Förderung von Produktion und Absatz und bei den Direktzahlungen zumindest der Nominalbetrag des laufenden globalen Zahlungsrahmens beibehalten wird, und beantragt 2,2 Milliarden Franken.

Zu den Minderheitsanträgen: Die Minderheit I (Kälin) verlangt die Kürzung der beantragten Beträge für die Förderung des Absatzes von Fleisch, Eiern und Wein. Der Bundesbeitrag für diese Produkte stehe im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Zielen des Bundes. Die Kürzung der Finanzmittel für die Absatzförderung um 61,6 Millionen Franken, das heisst um den hochgerechneten Förderbetrag für die vier Jahre, wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Fehlmann Rielle) erachtet es nicht als sinnvoll, die Produktion und den Absatz von Tabak und Zuckerrüben zu unterstützen. Der Zahlungsrahmen Produktion und Absatz beträgt 183 Millionen Franken, hier soll rund ein Sechstel gekürzt werden, das heisst 30 Millionen Franken. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit III (Gredig) möchte dem Bundesrat folgen, auch das wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Minderheit IV (Kaufmann) kombiniere ich gleich mit der Minderheit II (Kaufmann) bei Buchstabe c: Diese Minderheiten verlangen, die Erhöhung der Mittel für die Förderung der Produktionsgrundlagen nicht in den beiden anderen Bereichen der Vorlage zu kompensieren. Die Mittel für die Förderung von Produktion und Absatz, das ist der Antrag der Minderheit IV bei Buchstabe b, und der Betrag für die Direktzahlungen, das ist der Antrag der Minderheit II bei Buchstabe[NB]c, sollen in der kommenden Vierjahresperiode auf dem Niveau der laufenden Periode bleiben. Der Globalbeitrag würde dann nur aufgrund der Erhöhung des Ausgabenplafonds für die Förderung der Produktionsgrundlagen ansteigen. Beide Anträge wurden in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Zu Buchstabe c: Da sich die Direktzahlungen eben direkt auf die landwirtschaftlichen Einkommen auswirken, beantragt die Mehrheit mit 18 zu 6 Stimmen eine Erhöhung des Betrags in der Vorlage des Bundesrates. Die Minderheit I (Gredig) will auch hier beim Entwurf des Bundesrates bleiben, ihr Antrag wurde mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II habe ich bereits erwähnt.

Ich fasse zusammen: Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt eine Erhöhung der Mittel für die Förderung von Produktion und Absatz um 78,5 Millionen Franken auf 2,217 Milliarden Franken, und sie beantragt eine Erhöhung der Mittel für die Direktzahlungen um 152,5 Millionen Franken auf 11,1 Milliarden Franken. Der Antrag auf einen Zusatzkredit von 30 Millionen Franken für Strukturverbesserungsmassnahmen in der Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025 wurde einstimmig angenommen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.