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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage, ob auch Stiftungen und Vereine dieser Registerpflicht unterliegen sollen. Zunächst einschränkend: Es geht nur um Stiftungen und Vereine, die im Handelsregister eingetragen werden müssen. Es geht also vor allem um grössere oder etabliertere Stiftungen und Vereine. Die Minderheit beantragt gemäss Bundesrat, dass diese auch der Pflicht unterstellt sein sollen, die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen.

Die Mehrheit der Kommission bestand aus acht Personen, die Minderheit aus drei, und sie wird ihre Position nachher noch begründen. Der Grund, warum die Mehrheit das nicht haben möchte, ist, weil eine Stiftung verselbstständigtes Vermögen ist und der Stifter entsprechend keinen Zugriff mehr auf das Vermögen hat. Wenn Sie so wollen, ist der Stifter gemäss Überlegung der Mehrheit eben nicht der wirtschaftlich Berechtigte, weil das Vermögen verselbstständigt ist. Bei Vereinen ist es grundsätzlich ein ähnliches Verhältnis. Mitglieder eines Vereins haben grundsätzlich keine wirtschaftliche Berechtigung am Vermögen. Die Mehrheit hat die Stiftungen und die Vereine herausgenommen, die Minderheit, deren Antrag dann nachher von Herrn Sommaruga begründet wird, möchte das wieder aufnehmen. Die Überlegung der Minderheit ist, dass sonst ein Schlupfloch entstehen könnte und dass ausserdem nur grössere respektive etabliertere Stiftungen und Vereine betroffen sind.