Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-18
Wortprotokoll
Der von der Minderheit Schwander aufgenommene Antrag wurde in der Kommission einlässlich diskutiert und mit 11 zu 2 Stimmen deutlich abgelehnt. Hier geht es, wie richtig gesagt wurde, um den Zugang der Finanzintermediäre zum Register. Das war ein klarer Wunsch und auch eine klare Forderung der Privatwirtschaft. Diese hat den Zugang begrüsst und unterstützt.
Wenn Sie die Materialien lesen, Herr Ständerat Bischof, dann sehen Sie, dass der Zugang streng beschränkt ist und dazu dient, dass die Finanzintermediäre ihre Sorgfaltspflichten überhaupt erfüllen können. Wie sollen sie denn ihre Sorgfaltspflichten erfüllen können, wenn sie nicht Zugang zu diesem Register haben? Das ist für sie eine zusätzliche Quelle. Es ist auch effizienter, es ist nicht bürokratischer, im Gegenteil. Sonst müssten die Finanzintermediäre jedes Mal von ihren Kunden einen Auszug aus dem Register verlangen; das wäre die andere Variante.
Für mich steht das nicht in einem Zusammenhang mit der Richtigkeitsvermutung. Die Sorgfaltspflichten für die Finanzintermediäre entfallen ja nicht, und zur Erfüllung ihrer[NB]Sorgfaltspflichten müssen sie ja dann auch Zugang zu diesem Register haben. Deshalb hat sich Ihre Kommission deutlich gegen diesen Antrag entschieden.
Ich bitte Sie wirklich, hier der klaren Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.