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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-12-18

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ich habe eher eine Frage, vielleicht kann die Frau Bundesrätin diese dann klären. Der Sprecher der Kommission hat gesagt, es handle sich vermutlich um Steuerhinterziehung. Der Mehrheitsantrag folgt dem Entwurf des Bundesrates. Ich gehe davon aus, dass das, was dort steht, bereits besteht: Wenn es um Steuerhinterziehung geht, kann die Behörde bei der Verfolgung von Straftaten in Anwendung verschiedener Gesetze - unter anderem des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht, des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes - auf das Register zugreifen. Das ist schon der Fall. Im Verwaltungsstrafrecht ist auch die Verrechnungssteuer geregelt, diese geht über das Verwaltungsstrafrecht, und auch das Mehrwertsteuerrecht geht über das Verwaltungsstrafrecht. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Steuerharmonisierungsgesetz und kantonale Gesetze werden explizit erwähnt. Ich glaube, dieses Thema ist erledigt.

Was Kollege Sommaruga will, ist eine Ausweitung. Er will, dass die Steuerbehörden eine vollständige Datenablieferung verlangen und sagen könnten: Ich möchte wissen, wer Aktionär ist. Es braucht keinen Verdacht auf Steuerhinterziehung, die Steuerpflichtigen müssen ja ihre Anteile angeben. So eine Bestimmung kann man wollen. Aber ich glaube, wir müssen uns bewusst sein, was wir regulieren: Regulieren wir, dass keine Steuerhinterziehung gemacht wird - das ist schon geregelt, sonst muss man mir das Gegenteil zeigen -, oder möchten wir eine Ausweitung bei der Anwendung der Steuerverwaltung und der Steuerveranlagung?